Wohnraumförderung

Ministerrat beschließt Eckpunkte des Förderprogramms „Wohnungsbau BW 2017“ mit einem Volumen von 250 Millionen Euro

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Die Wohn- und Lebensqualität der Menschen in Baden-Württemberg hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Unser zentrales Ziel ist daher, ausreichenden und dabei vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zum 1. April wollen wir deshalb erstmals ein einheitliches Förderprogramm ‚Wohnungsbau BW 2017‘ auf den Weg bringen und die bisherige Wohnraumförderung breiter aufstellen und effizienter ausgestalten“, erklärte Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am 18. Januar 2017 in Stuttgart. „Mit vielen Neuerungen werden wir dafür sorgen, dass deutlich mehr Menschen im Land von bezahlbarem Wohnraum profitieren können. In vielen Regionen sind Mieten und Immobilienpreise drastisch gestiegen. Es fehlt insbesondere günstiger Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen.“

Höchste Wohnraumförderung jemals

„Mit einem Volumen von 250 Millionen Euro investiert das Land so viel wie seit langem nicht mehr“, hob Hoffmeister-Kraut hervor. Das sei im Vergleich zu 2015 (105 Millionen Euro) mehr als eine Verdoppelung der Mittel und auch im Vergleich zu 2016 (205 Millionen Euro) nochmals ein Zuwachs von mehr als 20 Prozent. Das Fördervolumen ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt: Das Förderprogramm ‚Wohnungsbau BW 2017‘ sieht 180,7 Millionen Euro für die Mietraumförderung, 62,3 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums, 6,5 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und 0,5 Millionen Euro für die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen vor. „Unser Ziel ist es, allein in diesem Jahr bis zu 11.000 Wohneinheiten zu fördern“, so die Ministerin. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es 6.436 Wohneinheiten, im noch laufenden Programm für 2016 bislang 5.260 Wohneinheiten. Darüber hinaus wurden verschiedene Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen.

Zusammenführung der bisherigen Programme

Neben der Anhebung des Fördervolumens sind auch weit reichende inhaltliche Änderungen vorgesehen: Die beiden Säulen der Wohnraumförderung, das bestehende Landeswohnraumförderungsprogramm sowie das Förderprogramm ‚Wohnraum für Flüchtlinge‘, werden zu einem Programm zusammengeführt. Hoffmeister-Kraut: „Diese Bündelung wird zu einer Vereinfachung und mehr Transparenz der Förderung beitragen.“ Die Berechtigung zum Bezug einer Sozialmietwohnung ist auch weiterhin vom Einkommen der wohnungssuchenden Haushalte abhängig. Diese Wohnberechtigung können auch Zuwanderer bzw. Geflohene erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie bleibeberechtigt sind oder zumindest eine dauerhafte Bleibeperspektive haben.

Erstmals landesweite Förderung

Künftig gilt die soziale Mietwohnraumförderung landesweit. Damit fällt die bisherige Orientierung an den Bedarfszentren des Landes weg. „Wir werden die Gemeinden im ländlichen Raum, die die Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen organisieren und künftig nicht mehr auf das Programm ‚Wohnraum für Flüchtlinge‘ zurückgreifen können, nicht im Regen stehen zu lassen. Die Ausweitung der Förderkulisse ist deshalb auch das richtige Signal an diese Gemeinden“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Neue und erweiterte Fördermöglichkeiten

Mit einer Strukturänderung der Förderarten der sozialen Mietwohnraumförderung wird einer Forderung der Wohnungswirtschaft nachgekommen. Künftig können die Antragsteller alternativ erstmals einen Zuschuss beantragen, der das Förderdarlehen in vollem Umfang ersetzt. „Dieser Vollzuschuss erweitert das Angebot um eine weitere attraktive Option“, so die Ministerin.

Höhere Einkommensgrenzen für sozialen Mietraum und Eigentum

Zudem sei eine Erhöhung der Einkommensobergrenze bei der sozialen Mietraumförderung für eine Familie mit zwei Kindern auf künftig 65.000 Euro geplant. Hoffmeister-Kraut: „Wir können die Augen nicht mehr davor verschließen, dass es in unseren Ballungszentren selbst für Haushalte mit mehr als nur einem relativ geringen Einkommen schwieriger wird, Zugang zu den Wohnungsmärkten zu finden. Auch diesen Familien müssen wir angesichts erheblich gestiegener Wohnkosten zumindest die grundsätzliche Chance zum Bezug einer Sozialmietwohnung eröffnen.“

Darüber hinaus soll durch die Anhebung der Einkommensgrenzen auch die Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum attraktiver werden. Hier soll die Einkommensgrenze für eine vierköpfige Familie künftig bei 75.000 Euro liegen. „Besonders für Familien ist das Wohneigentum nach wie vor erstrebenswert - auch als Altersvorsorge. Dem werden wir auch im Rahmen unserer Förderung Rechnung tragen.“

Gleichzeitig wird in der Förderung selbst genutzten Wohnraums die Differenzierung in der maximalen Darlehenshöhe, die derzeit nach Gebietskategorien gestaffelt sind und im ländlichen Raum die vergleichsweise geringste Unterstützung bieten, künftig aufgehoben. Das Förderdarlehen wird damit landesweit vereinheitlicht. Um Hausbanken eine Mitfinanzierung zu ermöglichen, werden die Darlehenshöchstbeträge reduziert. Im Gegenzug werden die Förderkonditionen für selbst genutztes Wohneigentum strukturell verbessert, indem die Zinsvergünstigung des Darlehens intensiviert und die Dauer der Zinsvergünstigung von derzeit zehn auf 15 Jahre ausgedehnt wird.

Verlängerte Bindungsdauer von Sozialwohnungen

In der sozialen Mietwohnraumförderung kann neben den derzeitigen Bindungsdauern von zehn, 15 oder 25 Jahren künftig auch eine Bindungsdauer von 30 Jahren als Gegenleistung zur Förderung gewählt werden. „Wir müssen versuchen, dem Abschmelzen bestehender Sozialbindungen nicht nur durch deren Neubegründung, sondern auch durch längere Miet- und Belegungsbindungen entgegenzuwirken“, erläuterte die Ministerin.

Positive Zwischenbilanz der Wohnraum-Allianz

„Die vielfältigen Aspekte wurde im Vorfeld mit vielen Akteuren des Wohnungs-marktes erörtert, so auch im Rahmen der Wohnraum-Allianz. Einige Empfehlungen der Allianz sind bereits in die Konzeption unseres neuen Förderprogramms zur Schaffung von mehr Wohnraum eingeflossen“, betonte Hoffmeister-Kraut. „Das belegt, dass wir mit dem Konzept der Wohnraum-Allianz auf dem richtigen Weg sind, den Wohnungsbau zügig voranzubringen.“

Die Landesregierung hat den Entwurf der Konzeption dem Landtag zugeleitet. Dort wird im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Kürze eine Anhörung stattfinden. Danach wird das Wirtschaftsministerium die Verwaltungsvorschrift zu dem neuen Förderprogramm in Kraft setzen.

Weitere Meldungen

Radarsatellit umrundet die Erde.
Förderung

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt 2026 mit 9,7 Millionen Euro unterstützt

Baden-Württemberg unterstützt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt 2026 mit 9,7 Millionen Euro.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Bundesrat

Bundesrat billigt Baden-Württembergs Forderung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Jahrelanger Einsatz zahlt sich aus: Bundesrat billigt Baden-Württembergs Forderung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Handwerk

Wirtschaftsministerin reist nach Rumänien

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut reist mit HANDWERK BW und baden-württembergischen Handwerksunternehmen nach Rumänien.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Berufliche Ausbildung

„Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ wird weiter ausgebaut

Das Ministerium für Wirtschaft Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg baut das Förderprogramm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ weiter aus.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Zumeldung

Erweiterung der SUSS MicroTec SE in Karlsruhe

Erweiterung der SUSS MicroTec SE in Karlsruhe – Klares Bekenntnis zum Standort in Baden-Württemberg.

Start-up WOW Challenge 2026
Start-up BW

BLACKPIN.IOT GmbH agewinnt den Regional Cup „Start-up WOW Challenge 2026"

Bühne frei für Innovation: BLACKPIN.IOT GmbH aus Aalen/Hüttlingen gewinnt den Regional Cup „Start-up WOW Challenge 2026“ des „Start-up BW Elevator Pitch 2026/27“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale

Ministerin Hoffmeister-Kraut in der Mitte mit einem symbolischen Förderscheck
Förderung

Land fördert Reallabor für physische KI am IPAI CAMPUS mit zehn Millionen Euro

Das Land Baden-Württemberg fördert mit rund zehn Millionen Euro das Embodied AI Center als Teil des künftigen IPAI CAMPUS.

Logo von Start up BW
Start-up BW

Gründerwasen 2026

Gründerwasen 2026: Baden-Württembergs Start-up-Ökosystem in einem Festzelt vereint.

Bescheidübergabe am 7. Oktober 2026
Förderung

Land fördert Innovations- und Transferzentrum für Drohnen und Drohnenabwehr

Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus finanziert die Initialphase des Vor-habens „Innovations- und Transferzentrum für Drohnen und Drohnenabwehr – IZEDD“ mit rund 300.000 Euro.

Wirtschaftsgipfel Afrika
Wirtschaftsgipfel Afrika

5. Wirtschaftsgipfel Afrika in Stuttgart

Im Mittelpunkt des 5. Wirtschaftsgipfel Afrika stehen die vielfältigen wirtschaftlichen Chancen für eine Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und den Ländern Afrikas.

Auftaktveranstaltung Frauenwirtschaftstage 2026
Frauenwirtschaftstage

22. Frauenwirtschaftstage eröffnet

22. Frauenwirtschaftstage eröffnet – Ökonomische Gleichstellung als Wirtschaftspotenzial steht im Mittelpunkt.

Verleihung der Wirtschaftsmedaille
Wirtschaftsmedaille

Wirtschaftsmedaille des Landes für BeneVit-Gründer Kaspar Pfister

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat den Gründer und Inhaber der BeneVit Gruppe, Kaspar Pfister, mit der Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Bei der Paneldiskussion „Wie viel Industriepolitik braucht Europa?“ in der Landesvertretung Baden-Württemberg hat sich die Wirtschaftsministerin dazu mit Anna Cavazzini, Estelle Göger, Freya Lemcke und Daniele Pontarollo
Industrial Accelerator Act (IAA)

Hoffmeister-Kraut fordert in Brüssel bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein

Hoffmeister-Kraut fordert in Brüssel bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Pharmastandort

Hoffmeister-Kraut: GKV-Reform darf Pharmastandort nicht schwächen

Hoffmeister-Kraut: GKV-Reform darf Pharmastandort nicht schwächen.

Logo von Start up BW
Start-up BW

Start-up BW Family Day: Land bringt Start-up Ökosystem zusammen

Rund 250 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren diskutierten beim ersten Start-up BW Family Day über Finanzierung, Venture Clienting und die Zukunft des Start-up-Ökosystems in Baden-Württemberg.