Landesgaststättengesetz

Ministerrat bringt neues Gaststättengesetz in den Landtag ein

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betont, dass mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes ein schlankes und effektives Regelwerk geschaffen wird. Kernelement ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

„Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes schaffen wir ein schlankes und effektives Regelwerk“, sagte die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Hoffmeister-Kraut im Anschluss an die heutige (22. Juli) Sitzung des Ministerrats. „Damit setzen wir den Auftrag aus der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg um und entlasten die Gastronomie und auch die Verwaltung.“

Staatminister und Chef der Staatskanzlei Jörg Krauss unterstrich: „Die Novellierung des Landesgaststättengesetzes zeigt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Ziel führen und das Format der Entlastungsallianz erfolgreich ist. Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit und freue mich für die Gastronomiebetriebe, die wir mit dem neuen Landesgaststättengesetz direkt und spürbar entlasten. Zugleich können wir damit hoffentlich auch Menschen für diese Branche motivieren.“

Nach Schätzungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg führt das neue Gesetz zu einem Entlastungseffekt von rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr bei den Verwaltungsbehörden und von rund 9,75 Millionen Euro pro Jahr bei der regulierten Branche.

Anzeige- anstatt Erlaubnispflicht
Kernelement der Novellierung ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens, das durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt wird. Mit dem Erlaubnisverfahren fällt auch die präventive Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie die bislang bei Gaststätten mit Alkoholausschank erforderliche raum- und ortsbezogene Prüfung weg. Das schriftliche Antragsverfahren und die Vorlage umfangreicher Unterlagen entfallen. Das Gaststättenrecht wird von anderen Rechtsgebieten entkoppelt und zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen werden vermieden. Gleichzeitig bleiben die fachrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, insbesondere die der Baurechts- und Immissionsschutzbehörden, unverändert bestehen.

Die Erklärung der Anzeige nach Landesgaststättengesetz und die Gewerbeanzeige nach der Gewerbeordnung fallen zusammen, so dass angehende Gaststättenbetreiberinnen und -betreiber mit nur einer Handlung ihre Anzeigepflichten nach Gaststättenrecht und Gewerbeordnung erfüllen.

Auch die sogenannte Gestattung – eine Art Erlaubnis „light“ für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass – entfällt. Vorübergehende Gaststättengewerbe sind künftig ebenfalls nur noch anzuzeigen.

Modernisierung der Gaststättenunterrichtung
Zur Stärkung der im Zuge der Deregulierung erhöhten Eigenverantwortlichkeit wird die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung Pflicht für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe, die über keine Kenntnisse im Bereich lebensmittelrechtlicher Vorschriften aufgrund eines beruflichen oder wissenschaftlichen Abschlusses verfügen.

Die Unterrichtung wird zeitgemäß ausgestaltet: Neben lebensmittelrechtlichen Inhalten werden die für die Durchführung der Unterrichtung zuständigen Industrie- und Handelskammern auch Vorgaben aus anderen Fachgebieten adressieren, die typischerweise von Relevanz für das Gaststättengewerbe sind.

Die Einzelheiten der Gaststättenunterrichtung werden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die parallel zum parlamentarischen Verfahren im Herbst 2025 finalisiert wird.

Gesetz geht aus Entlastungsallianz hervor
Der Gesetzentwurf basiert auf Eckpunkten, die 2024 im Rahmen der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg unter Einbindung des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Baden-Württemberg e. V., des Bäckerinnungsverbandes Baden-Württemberg e. V. sowie der kommunalen Landesverbände erarbeitet worden sind.

Die Novellierung des Gaststättenrechts entlang dieser Eckpunkte war im Dezember 2024 als Teil des Entlastungspakets III beschlossen worden.

Im Mai 2025 wurde der Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben – insgesamt zwölf Stellungnahmen gingen beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein. Alle Verbände und Organisation gehen den Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren mit.

Der Regierungsentwurf wird im Herbst 2025 im Landtag beraten. Das Gesetz soll drei Jahre nach Inkrafttreten unter Einbindung der kommunalen Landesverbände evaluiert werden.

Kontakt

Weitere Meldungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Handwerk

Wirtschaftsministerin reist nach Rumänien

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut reist mit HANDWERK BW und baden-württembergischen Handwerksunternehmen nach Rumänien.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Berufliche Ausbildung

„Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ wird weiter ausgebaut

Das Ministerium für Wirtschaft Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg baut das Förderprogramm „Erfolgreich ausgebildet – Ausbildungsqualität sichern“ weiter aus.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Zumeldung

Erweiterung der SUSS MicroTec SE in Karlsruhe

Erweiterung der SUSS MicroTec SE in Karlsruhe – Klares Bekenntnis zum Standort in Baden-Württemberg.

Start-up WOW Challenge 2026
Start-up BW

BLACKPIN.IOT GmbH agewinnt den Regional Cup „Start-up WOW Challenge 2026"

Bühne frei für Innovation: BLACKPIN.IOT GmbH aus Aalen/Hüttlingen gewinnt den Regional Cup „Start-up WOW Challenge 2026“ des „Start-up BW Elevator Pitch 2026/27“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale

Ministerin Hoffmeister-Kraut in der Mitte mit einem symbolischen Förderscheck
Förderung

Land fördert Reallabor für physische KI am IPAI CAMPUS mit zehn Millionen Euro

Das Land Baden-Württemberg fördert mit rund zehn Millionen Euro das Embodied AI Center als Teil des künftigen IPAI CAMPUS.

Logo von Start up BW
Start-up BW

Gründerwasen 2026

Gründerwasen 2026: Baden-Württembergs Start-up-Ökosystem in einem Festzelt vereint.

Bescheidübergabe am 7. Oktober 2026
Förderung

Land fördert Innovations- und Transferzentrum für Drohnen und Drohnenabwehr

Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus finanziert die Initialphase des Vor-habens „Innovations- und Transferzentrum für Drohnen und Drohnenabwehr – IZEDD“ mit rund 300.000 Euro.

Wirtschaftsgipfel Afrika
Wirtschaftsgipfel Afrika

5. Wirtschaftsgipfel Afrika in Stuttgart

Im Mittelpunkt des 5. Wirtschaftsgipfel Afrika stehen die vielfältigen wirtschaftlichen Chancen für eine Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und den Ländern Afrikas.

Auftaktveranstaltung Frauenwirtschaftstage 2026
Frauenwirtschaftstage

22. Frauenwirtschaftstage eröffnet

22. Frauenwirtschaftstage eröffnet – Ökonomische Gleichstellung als Wirtschaftspotenzial steht im Mittelpunkt.

Verleihung der Wirtschaftsmedaille
Wirtschaftsmedaille

Wirtschaftsmedaille des Landes für BeneVit-Gründer Kaspar Pfister

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat den Gründer und Inhaber der BeneVit Gruppe, Kaspar Pfister, mit der Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Bei der Paneldiskussion „Wie viel Industriepolitik braucht Europa?“ in der Landesvertretung Baden-Württemberg hat sich die Wirtschaftsministerin dazu mit Anna Cavazzini, Estelle Göger, Freya Lemcke und Daniele Pontarollo
Industrial Accelerator Act (IAA)

Hoffmeister-Kraut fordert in Brüssel bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein

Hoffmeister-Kraut fordert in Brüssel bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein.

Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe
Pharmastandort

Hoffmeister-Kraut: GKV-Reform darf Pharmastandort nicht schwächen

Hoffmeister-Kraut: GKV-Reform darf Pharmastandort nicht schwächen.

Logo von Start up BW
Start-up BW

Start-up BW Family Day: Land bringt Start-up Ökosystem zusammen

Rund 250 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren diskutierten beim ersten Start-up BW Family Day über Finanzierung, Venture Clienting und die Zukunft des Start-up-Ökosystems in Baden-Württemberg.

Ein Mann und eine Frau geben sich in einem Meeting mit anderen die Hand
Förderung

Kümmerer-Programm wird bis 2028 fortgeführt

Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus verlängert das Förderprogramm „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ („Kümmerer-Programm“) für 2027 und 2028.

Ein Mann mit einer Schutzbrille zeigt auf eine Maschine. Neben ihm ein junger Mann ebenfalls mit einer Schutzbrille der darauf schaut.
Praktikumswochen

Berufe praxisnah erleben: Praktikumswochen starten am 12. Oktober

Vom 12. Oktober bis zum 6. November 2026 finden wieder die Praktikumswochen Baden-Württemberg statt.