Denkmalförderung

Neue Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Denkmalförderung ab sofort in Kraft

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Stadt Herrenberg (Bild: © Philipp Matthäus Hahn)

Zu der heute in Kraft getretenen überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung des Landes sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (28. November): „Mit den neuen Konditionen machen wir das Verfahren der Denkmalförderung einfacher, schneller und flexibler. Ich freue mich, dass wir den engagierten Eigentümern und Besitzern unserer Denkmale weiterhin gute Möglichkeiten bieten können, ihre Denkmale zu erhalten und zu pflegen. Denn Denkmale prägen das unverwechselbare Bild unserer Städte, Dörfer und Landschaften“, so die Ministerin.

„Mit seinen mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmalen und über 82.000 archäologischen Denkmalen besitzt Baden-Württemberg einen der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands. Mit den Mitteln der Denkmalförderung soll die Einzigartigkeit und historische Aussagekraft der Denkmale erhalten und gestärkt werden, damit sich die Menschen auch in Zukunft mit ihrer Umgebung identifizieren können“, so Hoffmeister-Kraut. Das Land komme damit seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung, wonach Denkmale der Kunst und der Geschichte öffentlichen Schutz und Pflege des Staates und der Gemeinden genießen, nach.

Hierzu wurde die Verwaltungsvorschrift des für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung) vom 26. November 2012 aktualisiert. Ziel war es, ein wirtschaftliches, effizientes und den denkmalpflegerischen Interessen entsprechendes Verfahren einzurichten.

Zu den wesentlichen Änderungen im Verfahren gehört insbesondere, dass Anträge künftig fortlaufend gestellt werden können und kein fixer Antragsstichtag (bislang einmal jährlich am 1. Oktober) mehr beachtet werden muss. Anträge mit geringeren Fördersummen unter 20.000 Euro können im vereinfachten Verfahren und damit schneller genehmigt werden. Außerdem wird es künftig eine Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro pro Jahr und Objekt geben. Damit sollen mehr Objekte zum Zuge kommen. Inhaltlich wurden zudem die Leistungsbereiche zu einzelnen Gewerken vereinfacht, unscharfe Abgrenzungen beseitigt und die zuwendungsfähigen Kosten klarer definiert.

Für das Programm stehen künftig voraussichtlich 13,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Mittel stammen überwiegend aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter hier.

 

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