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Rund 169.000 Anträge für „Soforthilfe Corona“ vorgeprüft – rund 146.870 Zuschüsse in Höhe von über 1,42 Milliarden Euro ausbezahlt

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©Martina Berg, stock.adobe.com

Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Coronakrise sind seit Programmstart am 25. März 2020 169.121 Anträge von den Kammern nach erfolgter Vorprüfung an die L-Bank übermittelt worden. 146.870 Anträge in einer Gesamthöhe von über 1,42 Milliarden Euro wurden inzwischen laut L-Bank zur Auszahlung angewiesen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit unserem inzwischen gut eingespielten Workflow das Tempo der letzten Tage bei der Antragsbearbeitung beibehalten können - auch nach der morgigen Umstellung auf das Bundesprogramm. Alle Beteiligten werden mit Hochdruck weiter arbeiten, damit die Mittel auch über die anstehenden Osterfeiertage innerhalb einer Woche nach Antragstellung bei den Soloselbständigen und Unternehmen ankommen.“

Weitere Informationen

Die Förderung von Soloselbständigen, gewerblichen Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Die Anträge durchlaufen in der Regel innerhalb weniger Tage die Plausibilitätsprüfung bei den Kammern. Danach werden sie vollelektronisch zum finalen Entscheid an die L-Bank weitergegeben. Bei einem positiven Entscheid wird unverzüglich die Auszahlung angewiesen, mit dem üblichen zeitlichen Horizont bei Banküberweisungen. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb einer Woche bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.

Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/

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