Aufsicht und Recht

Shisha-Bars: Wirtschaftsministerium reagiert mit Erlass auf sich häufende Fälle von Kohlenmonoxid-Vergiftungen

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Shisha-Bar (Quelle: Paul Zinken, dpa)

Das Wirtschaftsministerium als oberste Gaststättenbehörde des Landes hat sämtlichen Gaststättenbehörden im Land am Freitag (26. Oktober) durch einen an die Regierungspräsidien übermittelten Erlass aufgegeben, nachträgliche Anordnungen gegenüber den Betreibern von Shisha-Bars zu treffen, mit denen Rauchgasvergiftungen von Gästen und Beschäftigten verhindert werden sollen.

Die Kommunen müssen im Zuge dessen dafür sorgen, dass in jeder Gaststätte, in denen Shishas geraucht bzw. zum Rauchen angeboten werden (also insbesondere auch in Shisha-Bars), ausreichend dimensionierte Lüftungsanlagen installiert werden, mit denen das Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft abgeführt wird. Sie müssen zudem dafür sorgen, dass außerdem CO-Warnmelder in ausreichender Menge in den Betriebsräumen installiert werden.

„Durch diese Maßnahmen wird das Risiko gesundheitsschädlicher Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Shisha-Gaststätten weitgehend gebannt. Die Gaststättenbehörden sind mit dem Erlass angewiesen worden, die notwendigen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.

Hintergrund sind landes- und bundesweit vermehrt auftretende Vorfälle von Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Gaststätten, in denen Shishas (Wasserpfeifen) geraucht bzw. zum Rauchen angeboten werden.

Shisha-Bars unterliegen als Gaststätten – unabhängig davon, ob in ihnen Alkohol ausgeschenkt wird – dem Reglement des Gaststättenrechts. Die Betreiber von Shisha-Bars müssen – wie alle Gastwirte – den Schutz der Gesundheit ihrer Gäste und ihrer Beschäftigten in ihrem Betrieb gewährleisten. Beim Verglühen von Shisha-Kohle entsteht hochgiftiges Kohlenmonoxid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlenstoffmonoxid ins Blut. Dort verhindert es den Sauerstofftransport und kann daher zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod.

Da der menschliche Körper das Kohlenstoffmonoxid erst ca. sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belasteter Luft zu einer Anreicherung des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravierenden Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt ist.

 

 

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