Corona

Wirtschaftsministerin äußert sich zur Anpassung der Corona-Verordnung

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Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. Dezember 2021 die Corona-Verordnung angepasst. In der Alarmstufe II werden unter anderem Messen und Ausstellungen untersagt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte dazu: „Wir befinden uns mitten in der vierten Welle der Pandemie, die uns wiederum mit voller Wucht trifft. Als Wirtschaftsministerin setze ich mich selbstverständlich dafür ein, dass das Wirtschaftsleben in allen Bereichen stattfinden kann, solange die pandemische Lage dies zulässt. Ich sehe aber mit großer Sorge, dass wir trotz verstärktem Impfgeschehen, Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen weiterhin eine sehr kritische Situation auf den Intensivstationen haben. Daher ist es leider unumgänglich, dass wir im Kampf gegen die Pandemie zu zusätzlichen Maßnahmen greifen, um Kontakte weiter zu reduzieren. Ich bedaure sehr, dass sich die Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung daher dazu entschließen musste, Messen und Ausstellungen im Land in der Alarmstufe II zu untersagen“, so die Ministerin.

„Ich bin froh, dass der Bund im Oktober mit dem Sonderfonds für Messen und Ausstellungen eine Art Versicherung für die Planungskosten der Messeveranstalter geschaffen hat, den die Veranstalter bei einer Corona-bedingten Untersagung in Anspruch nehmen können.“ Baden-Württemberg übernimmt neben Nordrhein-Westfalen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Bundesländer.

Weitere Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

Der Sonderfonds für Messen und Ausstellungen ist mit einer Versicherung vergleichbar, die dann zum Zuge kommt, wenn die Messe oder Ausstellung Corona-bedingt behördlich untersagt wird. Baden-Württemberg hatte sich für das Programm mehrfach eingesetzt, um so die wirtschaftliche Planbarkeit von Messen und Ausstellungen abzusichern.

Über das Programm können veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von bundesweit insgesamt bis zu 600 Millionen Euro abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022. Die Messe oder Ausstellung muss dabei vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden. Registrierungen können bereits seit dem 25. Oktober 2021 vorgenommen werden. Weitere Details zur Registrierung und Antragstellung können den FAQ auf der Plattform www.sonderfonds-messe.de entnommen werden.

Auf Initiative der Wirtschaftsministerkonferenz wird das Absicherungsprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Wirtschaftsministerien und -behörden der Bundesländer gemeinsam umgesetzt. Der Bund stellt die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung. Für die verwaltungstechnische Umsetzung des Sonderfonds sind die jeweiligen Wirtschaftsministerien der Bundesländer zuständig. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut die zentrale IT-Plattform und koordiniert das Auszahlungsverfahren. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen übernehmen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Bundesländer.

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