Außenwirtschaftsgesetz

Wirtschaftsministerium begrüßt Gesetzesentwurf zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes

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Eine Hand hält eine Glühbirne in die Höhe

Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in einer ersten Reaktion begrüßt: „Die aktuelle Lage zeigt, dass wir unsere kritischen Technologien und Unternehmen, die für die Versorgung der Bevölkerung essentiell sind, schützen müssen“, sagte die Ministerin heute (8. April) in Stuttgart. Es ginge um die Bereiche Künstliche Intelligenz und Robotik, aber auch die medizinische Versorgung. Mit Blick auf die durch die Corona-Pandemie geschwächten Unternehmen sei dies derzeit ein wichtiger Schritt. „Wir müssen die Möglichkeit haben, ausländische Übernahmeversuche von deutschen Unternehmen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abwehren zu können“, so die Ministerin weiter.

Damit dies möglich wird, müsse nun auch die Außenwirtschaftsverordnung so schnell wie möglich erweitert und an die aktuelle Sachlage angepasst werden. So könnten die relevanten Unternehmen von dieser Anpassung des Außenwirtschaftsgesetzes erfasst werden. „Natürlich wollen wir auch weiterhin als Investitionsstandort attraktiv bleiben. Deshalb muss klar sein, welche Branchen unter diese verschärften Regelungen fallen,“ forderte die Ministerin. „Denn sonst erzeugen wir auf Seiten der Investoren und unserer Unternehmen Unsicherheiten, die es zu vermeiden gilt.“ Ausländische Direktinvestitionen blieben weiter willkommen, solange sie im Einklang mit fairen Wettbewerb und den berechtigten Sicherheitsinteressen Deutschlands stünden. „Wir setzen mit dieser Änderung gleichwohl ein starkes Signal an außereuropäische Investoren, dass wir die Prüfung von ausländischen Investitionen in sicherheitsrelevante Unternehmen ernst nehmen und es nicht dulden, dass diese Prüfverfahren unterlaufen werden.“

Zukünftig wird jeder meldepflichtige Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen außereuropäischen Investor für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam sein. Außerdem wird es auch möglich sein, gegen die Beteiligten strafrechtlich vorzugehen, wenn sie beispielsweise während der laufenden Prüfung Knowhow auf den ausländischen Erwerber transferieren und damit die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen. Die am 10. April 2019 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union ermöglicht es den Mitgliedstaaten, unter anderem, Übernahmen im Bereich der kritischen Technologien, wie Künstliche Intelligenz oder Robotik, einfacher zu überprüfen und zu untersagen.

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