Städtebauförderung

Wirtschaftsministerium fördert 20 nichtinvestive Städtebauprojekte in Sanierungsgebieten

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Baugerüst / ©Dan Gold / Unsplash

Mit einer Million Euro fördert das Wirtschaftsministerium in diesem Jahr 20 nichtinvestive Einzelprojekte in 18 Kommunen des Landes. Dies teilte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (23. August) mit. Für das nichtinvestive Städtebauförderungsprogramm 2019 wurden doppelt so viele Anträge eingereicht wie im Jahr zuvor und mehr als jemals seit dem Start des Programms im Jahr 2015.

„Die rege Beteiligung am Programm zeigt, dass die Kommunen den Stellenwert der nichtinvestiven Projekte erkannt haben. Die Vorhaben ergänzen die baulichen Maßnahmen in einem Stadtteil hervorragend und tragen erheblich zum sozialen Zusammenhalt im Quartier und zur Identifikation mit dem Stadtteil bei“, so die Wirtschaftsministerin. „Damit wird auch gewährleistet, dass die städtebauliche Sanierung in den Kommunen nachhaltig erfolgreich ist.“

Hoffmeister-Kraut betonte: „Die Kommunen haben auch in diesem Jahr viele kreative und innovative Ideen entwickelt. Damit wird ehrenamtliches Engagement mobilisiert und Stadtteile lebendig gestaltet.“ Das breite Spektrum der Projekte reicht von generationenübergreifenden Festen und Veranstaltungen sowie Ferienangeboten für Kinder über Grünflächenwettbewerbe und die gemeinsame Gestaltung ehemaliger Werksgärten bis hin zur Unterstützung der besonderen Zielgruppe behinderter und wohnungsloser Seniorinnen und Senioren.

Ziele des Programmes sind, das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren, einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen. Gefördert werden Projekte, die insbesondere dazu beitragen, Kinder und Jugendliche in der Freizeit zu betreuen, Migrantinnen und Migranten zu integrieren und das Stadtteilimage zu verbessern. Auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier oder eine bedarfsgerechte Nahversorgung werden unterstützt.

Die Finanzhilfen erhalten die Städte und Gemeinden. Sie können die Fördermittel u. a. zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden, verwenden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent selbst zu den Kosten beitragen. Für ein Sanierungsgebiet können innerhalb von fünf Jahren maximal 100.000 Euro bewilligt werden. Damit die Kommunen Planungssicherheit haben, werden die Mittel für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt.

Weitere Informationen unter www.stadterneuerung-bw.de.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Programmliste der nichtinvestiven Städtebauförderung 2019

 

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