Wohnraum

Wirtschaftsministerium prüft bundespolitische Erwägungen zur Wohnraumschaffung

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Zur Diskussion über die mögliche Einführung eines Instruments der Innenentwicklung erklärte eine Sprecherin des Wirtschafts- und Wohnungsbauministeriums heute, dass die derzeitigen bundespolitischen Erwägungen geprüft werden, es eine abschließende Positionierung des Ministeriums noch nicht gebe.

Die Überlegungen zur Einführung eines Instruments der Innenentwicklungsmaßnahme sind Ergebnis der Arbeit des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen, das durch das damals zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) initiiert wurde.

„Die Einführung des Instruments der Innenentwicklungsmaßnahme, für die nicht das Land, sondern der Bundesgesetzgeber zuständig ist, würde den Kommunen ein weiteres bauleitplanerisches Instrument an die Hand geben, mit dem Bauflächenpotentiale im Siedlungsbereich aktiviert werden könnten. Wie bei allen anderen Instrumenten der Bauleitplanung würde über dessen Einsatz allein die Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie in Kenntnis der örtlichen Situation und nicht etwa das Land entscheiden“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau weiter.

„Mit Blick auf die bundespolitische Diskussion war und ist es uns als zuständiges Ministerium dennoch wichtig, die Wohnraum-Allianz auf Landesebene frühzeitig in solche Überlegungen miteinzubeziehen. Wir haben deshalb die Mitglieder der zuständigen AGs gebeten, uns ihre fachliche Einschätzung zur Einführung des Instruments der Innenentwicklungsmaßnahme im Rahmen der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuchs durch den Bund mitzuteilen. Auf Basis dieser Rückmeldungen werden wir unsere Position erarbeiten.“

 „Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere der Mangel an baureifen Flächen zur derzeitig angespannten Lage in großem Maße beiträgt, müssen wir selbstverständlich auch die Diskussion führen, wie wir vorhandene Flächen aktivieren – und zwar ohne Denkverbote. Wir müssen an dieser Stelle aber alle Interessen abwägen. Dazu zählen die Interessen der Eigentümer, aber auch die Interessen der Menschen, die keinen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden, ebenso wie die der Kommunen, die bereits zur Schaffung des ungenutzten Baulands investiert haben und stetig investieren. Die Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme würde den Kommunen ein weiteres Instrument an die Hand geben, im öffentlichen Interesse und aus städtebaulichen Gründen Grundstücke einer Bebauung zuzuführen, die in der Regel bereits bebaubar sind, jedoch nicht bebaut werden. Klar ist aber auch: Ein Eingriff ins Eigentum kann nur ein äußerstes Mittel sein und muss sorgfältig abgewogen werden.“

Hintergrund-Infos:

Möglicher Ablauf der Innenentwicklungsmaßnahme:

  • Seitens des für das Planungsrecht zuständigen Bundesministeriums wurde bislang noch kein konkreter Regelungsentwurf kommuniziert, sondern nur ein Eckpunktepapier vorgelegt, wonach folgende Verhältnismäßigkeitskaskade angedacht ist:
  • Die Bauverpflichtung soll sich entweder aus der Innenentwicklungsmaßnahmen-Satzung oder dem Innenentwicklungsmaßnahmen-Bebauungsplan ergeben. Sie soll ohne gesonderte Anordnung bindend sein.
  • Die Bauverpflichtung nach der Innenentwicklungsmaßnahmen-Satzung oder dem Innenentwicklungsmaßnahmen-Bebauungsplan entfällt, wenn sich der Grundstückseigentümer in einem städtebaulichen Vertrag zur Bebauung verpflichtet.
  • Erfüllt der Grundstückseigentümer seine Bauverpflichtung nach Innenentwicklungsmaßnahmen-Satzung oder dem Innenentwicklungsmaßnahmen-Bebauungsplan nicht in der vorgegebenen Frist, muss die Gemeinde ein angemessenes Angebot zum freihändigen Erwerb unterbreiten.
  • Lehnt der Grundstückseigentümer das Angebot ab, greift als letzte Stufe die Enteignung ein.
  • Beim freihändigen Erwerb und bei der Enteignung sollte eine Entschädigung mit Ersatzland (vgl. § 100 BauGB) ermöglicht werden. Denkbar ist auch eine Anlehnung an die Abfindung im Rahmen einer Umlegung (§ 59 Absatz 4 BauGB).

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