Lieferkettengesetz

Zumeldung zur geplanten Reform des Lieferkettengesetzes

Hoffmeister-Kraut: Auch Dokumentationspflicht abschaffen

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Zur geplanten Änderung des sogenannten Lieferkettengesetzes sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: „Unsere Unternehmen brauchen weniger Bürokratie und mehr Freiräume, um wettbewerbsfähig zu bleiben – gerade die kleinen und mittleren Betriebe dürfen nicht überlastet werden. Deshalb war es richtig, die Berichtspflicht im deutschen Lieferkettengesetz zu streichen. Noch besser wäre es, auch die aufwendigen Dokumentationspflichten abzuschaffen. Das Motto muss lauten: So einfach wie möglich, so sorgfältig wie nötig. Wir sollten unseren Unternehmen wieder mehr Vertrauen schenken – nur mit ihnen gelingt die wirtschaftliche Erholung, nicht gegen sie. Jetzt kommt es auf Europa an: Das geplante EU-Lieferkettengesetz darf kein Hemmschuh für unsere Wirtschaft werden. Besonders die geplanten EU-weiten Haftungsregeln und ein zu weiter Anwendungsbereich müssen dringend entschärft oder ganz gestrichen werden. Nur wenn die Politik auf ‚Wirtschaft first‘ setzt, kann Europa im globalen Wettbewerb bestehen.“

Hintergrundinformationen

  • Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) gilt heute schon für viele Unternehmen.
  • Die EU will es mit einer neuen Richtlinie (CSDDD) ersetzen. Nach massiver Kritik der Mitgliedsstaaten, sieht der überarbeitete Vorschlag der EU-Kommission nur noch für sehr große Firmen gelten (über 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz). Viele Mittelständler wären damit raus.
  • Ein Streitpunkt ist die Haftung: Die ursprünglich verabschiedete EU-Richtlinie sah vor, dass Unternehmen auch zivilrechtlich verklagt werden können, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Im Rahmen der Überarbeitung schlägt der Rat der EU nun vor, dass die Mitgliedsstaaten künftig ihr eigenes Recht anwenden.
  • Die Umsetzung soll verschoben werden, um Unternehmen mehr Zeit zu geben: Bis Mitte 2028 haben die Länder Zeit, und erst ab 2029 sollen betroffene Unternehmen die Vorgaben einhalten müssen.
  • Der weitere Fahrplan: Ab Herbst 2025 starten die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament. Ein endgültiger Beschluss wird Ende 2025 erwartet.

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