Mit dem Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ des Wirtschaftsministeriums wird den von der Corona-Pandemie betroffenen Soloselbstständigen, Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörigen der Freien Berufe finanziell geholfen. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes beteiligen sich dabei mit einer Vorprüfung der Förderanträge und als Berater bei der Antragstellung. Die Antragsbewilligung erfolgt danach durch die L-Bank.
Damit die Kammern diese Aufgabe umfassend wahrnehmen können, bedarf es einer Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung. Die Industrie- und Handelskammern können so auch die Anträge von Nichtmitgliedern bearbeiten. Hierzu dient die Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung – CorUnVO.