Coronavirus

Rund 157.370 Anträge für „Soforthilfe Corona“ vorgeprüft – rund 116.830 Zuschüsse in Höhe von knapp 1,14 Milliarden Euro ausbezahlt

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Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Coronakrise sind seit Programmstart am 25. März 2020 157.373 Anträge von den Kammern nach erfolgter Vorprüfung an die L-Bank übermittelt worden. 116.832 Anträge in einer Gesamthöhe von knapp 1,14 Milliarden Euro wurden laut L-Bank inzwischen zur Auszahlung angewiesen (Stand heute 16.00 Uhr).

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Unser Workflow funktioniert inzwischen gut. Die Bearbeitung der Anträge geht nun zügig voran und die Mittel werden ab sofort innerhalb einer Woche nach Antragstellung bei den Soloselbstständigen und Unternehmen ankommen. Wir haben unser Antragsverfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich gehalten. Auf gewisse Grundangaben und ein Mindestmaß an Prüfung können wir allerdings nicht verzichten.“

Die Anträge durchlaufen in der Regel innerhalb weniger Tage die Plausibilitätsprüfung bei den Kammern. Danach werden sie vollelektronisch zum finalen Entscheid an die L-Bank weitergegeben. Bei einem positiven Entscheid wird unverzüglich die Auszahlung angewiesen, mit dem üblichen zeitlichen Horizont bei Banküberweisungen.

Weitere Informationen

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb einer Woche bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.

Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/

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