Auch auf europäischer Ebene setzt sich das Wirtschaftsministerium für die baden-württembergische Wirtschaft ein.
Die Landesregierung – und damit das Wirtschaftsministerium – wirkt zum einen über den Bundesrat als Organ der Länder an der deutschen Europapolitik mit, wie es das Grundgesetz vorsieht. Zudem ist das Land auch direkt auf europäischer Ebene im Ausschuss der Regionen vertreten, der im Gesetzgebungsverfahren der EU vor allem bei solchen Themen beteiligt wird, die für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften relevant sind.
Wenn es darum geht, nah am Puls der europäischen Politik zu sein, nimmt die Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union eine wichtige Rolle ein: Als „Außenposten“ in Brüssel ist sie die Schnittstelle zwischen Landespolitik und Europäischer Union. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben engen Kontakt mit den EU-Institutionen; regelmäßige Veranstaltungen wie der Wirtschaftsgipfel Baden-Württemberg – EU schärfen das Profil des Standorts Baden-Württemberg.
Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht seine europa- und wirtschaftspolitischen Positionen auch durch Positionspapiere und Stellungnahmen.
Zur Industriepolitik der Europäischen Union, die einen mittelständisch geprägten Industriestandort wie Baden-Württemberg besonders betrifft, hat das Wirtschaftsministerium ein Positionspapier verfasst.
Positionspapier zur EU-Industriepolitik (DE) (PDF)
Positionspapier zur EU-Industriepolitik (EN) (PDF)
Zur Vorbereitung von Gesetzgebungsverfahren startet die EU-Kommission zudem regelmäßig öffentliche Konsultationen, an der sich europäische Bürger und Organisationen beteiligen können.
Die Wirtschaftspolitik der EU hat direkte Auswirkungen auf Baden-Württemberg
Ein Großteil der wirtschaftsrelevanten Gesetzgebung kommt heute aus Brüssel. Im Bereich der Handelspolitik etwa wurden die Kompetenzen vollständig an die EU übertragen. Auch in vielen weiteren Feldern hat europäische Rechtsetzung direkte Auswirkungen aus Unternehmen – man denke an technische Standards für das verarbeitende Gewerbe oder Bestimmungen für grenzüberschreitend tätige Dienstleister. Häufig sind die Folgen europäischer Wirtschaftspolitik auch indirekt, beispielsweise beeinflussen Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der hiesigen Wirtschaft.
So entsteht eine EU-Verordnung / Richtlinie
Die Gesetzgebung der Europäischen Union ist meist das Ergebnis einer langwierigen Kompromisssuche zwischen 27 Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Interessen. Übersicht über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU.
Das Wirtschaftsministerium als Teil der Landesregierung legt großen Wert auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips: Das heißt, die EU soll nur Aufgaben übernehmen, die sie besser erfüllen kann als die nationale oder regionale Ebene. Von besonderer Bedeutung ist daher die Möglichkeit von Bundesrat und Bundestag, eine sogenannte Subsidiaritätsrüge auszusprechen, wenn dieses Prinzip verletzt ist. Dies kann eine Überprüfung, Überarbeitung oder ein Scheitern des Gesetzesentwurfs zur Folge haben.