Welche Maßnahmen zur Sprachförderung gibt es während der Ausbildung?
Inhalt
Zusätzliche Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Berufsschulen im Umfang von vier Wochenstunden. Die Sprachförderung steht auch Schülerinnen und Schülern der einjährigen Berufsfachschule offen.
Die Kurse werden abhängig vom jeweiligen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Sprachniveaustufen angeboten; für die Berufsschule in der Regel auf dem Zielsprachniveau B1 bis B2.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Herkunftssprache in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland, deren Deutschkenntnisse zur Erlangung des Bildungsziels noch nicht hinreichend sind.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Bei entsprechendem Bedarf zusätzlich zum Regelunterricht an öffentlichen Berufsschulen.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Die Teilnahme wird von der jeweiligen Schule bestätigt.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der angehende Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Jeweilige öffentliche Berufsschule. Eine Übersicht der Schulen mit Kontaktdaten finden Sie hier.
Wichtig: Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) enden zum 30. September 2021.
Nur die mögliche Nachbetreuung zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses nach einer Berufsausbildung kann noch bis zum 31. März 2022 erfolgen.
Ab Herbst 2021 erfolgt die Unterstützung der Auszubildenden in vergleichbarem Umfang im Rahmen der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung (AsA flex). Eine Förderung während der einjährigen Berufsfachschule ist nach aktuellem Stand dann jedoch nicht mehr möglich.
Inhalt
Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) erhalten förderungsberechtigte junge Menschen Unterstützung, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden. Die einjährige Berufsfachschule wird als Bestandteil der betrieblichen Ausbildung betrachtet, sofern für die Zeit danach ein entsprechender Vertrag zwischen dem jungen Menschen und dem Ausbildungsbetrieb vorliegt.
Die konkreten Förderangebote richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall. In enger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule können das bspw. folgende Leistungen sein:
- Berufsbezogene Sprachförderung
- Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie
- Sozialpädagogische Begleitung
Der zeitliche Umfang kann zwischen drei und acht Unterrichtsstunden wöchentlich liegen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können junge Menschen, die – bezogen auf die Berufsausbildung – diese ohne die Förderung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
Ausschlaggebend für eine Förderung ist, dass der junge Mensch aufgrund seiner individuellen Situation den abH bedarf. Indizien hierfür können z.B. schlechte Schulnoten oder Prüfungsängste sein.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
In jedem Arbeitsagenturbezirk gibt es mehrere abH-Standorte. Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner. Die abH können auch während des Ausbildungsjahres begonnen werden.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Eine Teilnahmebestätigung ist nicht vorgesehen.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
- Ausbildungsbetriebe wenden sich unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 0800 45555 20 an den örtlichen gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
- Auszubildende wenden sich entweder direkt an die Lehrkräfte an den Berufsschulen oder unter der Rufnummer 0800 45555 00 an die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
Inhalt
Berufssprachlich ausgerichtete Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Teilnehmenden lernen gezielt die Sprache, die sie benötigen, um in arbeitstypischen Situationen souverän kommunizieren zu können. Zielsprachniveau ist in der Regel B2.
Die Kurse gibt es in zwei Formaten:
- Allgemeine Berufssprachkurse (Basiskurse) mit insgesamt 400 bis 500 Unterrichtseinheiten.
- Fachspezifische Berufssprachkurse im Bereich Einzelhandel und im gewerblich-technischen Bereich mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten.
Beide Kursformate können für Auszubildende in Teilzeit mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr angeboten werden (an Wochentagen abends, ggf. auch am Wochenende).
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können grundsätzlich Auszubildende mit Flucht- oder Migrationshintergrund, die für den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zusätzlich sprachlich unterstützt werden sollten.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung und einer guten Bleibeperspektive (derzeit sind das Personen der Herkunftsländer Syrien, Eritrea und Somalia) können uneingeschränkt teilnehmen.
Teilnehmen können auch
- Geduldete nach sechs Monaten geduldeten Aufenthalt
- Personen mit einer Ermessensduldung
- Personen mit Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) und einer unklaren Bleibeperspektive (derzeit Personen, die nicht aus Syrien, Eritrea und Somalia stammen) nach drei Monaten gestatteten Aufenthalt,
sofern sie vor dem 1. August 2019 in das Bundesgebiet eingereist sind und nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Derzeit sichere Herkunftsländer sind Albanien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Senegal und Ghana.
Teilnehmen können auch Personen aus dem Ausland, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und einen Berufssprachkurs vorbereitend zur Berufsausbildung besuchen möchten.
Bei der Anmeldung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 nachzuweisen.
Die Teilnehmenden müssen eine Teilnahmeberechtigung vorweisen, die direkt beim BAMF beantragt werden kann. Das hierfür nötige Formular ist mit Kopien des Ausbildungsvertrages, des Aufenthaltstitels und ggf. des letzten Sprachzertifikats an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 83 C
Wolframstr. 62
70191 Stuttgart.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Angeboten werden die Berufssprachkurse flächendeckend im Land von den vom BAMF zugelassenen Trägern. Hier finden Sie eine Übersicht der zugelassenen Sprachkursträger.
Aktuelle Kursangebote in Ihrer Region finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
Die Kurse können ab einer Mindestzahl von sieben Teilnehmenden angeboten werden.
Corona-bedingt kann der Sprachkurs auch digital in einem virtuellen Klassenzimmer oder in hybriden Formaten angeboten werden.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Die allgemeinen Berufssprachkurse schließen mit einer anerkannten B2-Zertifikatsprüfung ab. Bei bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung sowie ein Sprachzertifikat.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Ihre Ansprechpartner beim BAMF sind
- Herr Halil Korkmaz ( halil.korkmaz@bamf.bund.de, 0911 943-73941) für den Arbeitsagenturbezirke Ulm
- Frau Marion Lamm ( marion.lamm@bamf.bund.de, 0911 943-73943) für die Arbeitsagenturbezirke Heidelberg und Ludwigsburg
- Frau Stefanie Behrens ( stefanie.behrens@bamf.bund.de, 0911 943-73951) für die Arbeitsagenturbezirke Reutlingen und Karlsruhe-Rastatt
- Frau Kathrin Schlegel ( kathrin.schlegel@bamf.bund.de, 0911 943-73959) für die Arbeitsagenturbezirke Aalen, Rottweil - Villingen-Schwenningen und Konstanz-Ravensburg
- Herr Philipp Demiroglou ( philipp.demiroglou@bamf.bund.de, 0911 943-73942) für die Arbeitsagenturbezirke Mannheim und Schwäbisch Hall -Tauberbischofsheim
- Frau Dr. Irene Tröster ( irene.troester@bamf.bund.de, 0911 943-7395) für den Arbeitsagenturbezirke Nagold-Pforzheim
- Herr Michael Bortolamedi ( michael.bortolamedi@bamf.bund.de, 0911 943-73987) für den Arbeitsagenturbezirk Stuttgart
- Herr Thomas Haber ( thomas.haber@bamf.bund.de, Tel.: 0911 943-73945) für die Arbeitsagenturbezirke Freiburg, Lörrach, Offenburg und Balingen
- Frau Gülden Secgin (guelden.secgin@bamf.bund.de, Tel: 0911 943-73940) für die Arbeitsagenturbezirke Waiblingen, Göppingen und Heilbronn
Inhalt
Vermittlung von Grundlagenkenntnissen in überbetrieblichen Bildungszentren der Wirtschaft. Angeboten werden bspw. Grundlagenkurse in Deutsch, Mathematik und Wirtschaft.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten, wobei die Praktikumsdauer mindestens sechs Monate beträgt. Darunter fallen bspw. Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung.
Die Teilnehmenden bzw. Ausbildungsbetriebe müssen maximal 20 Prozent der Teilnahmegebühr übernehmen. Ein Zuschuss von 80 Prozent wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Grundlagenkurse werden im Rahmen der ESF-Förderung des Landes „Fit für die Ausbildung“ durchgeführt. Derzeit werden die Kurse von der Handwerkskammer Konstanz, der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen, der Handwerkskammer Ulm und der Handwerksammer Freiburg angeboten.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Teilnahmebescheinigung.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
- Bildungsakademie der Handwerkskammer Konstanz an den Standorten Singen, Rottweil und Waldshut-Tiengen:
Frau Ines Rimmele (Ines.Rimmele@hwk-konstanz.de, 7531 205405)
- Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen am Standort Tuttlingen:
Herr Roland Aicheler (aicheler@bbt-tut.de, 07461 9290 20)
- Bildungsakademien der Handwerksammer Freiburg am Standort Freiburg:
Frau Inge Tritz (inge.tritz@hwk-freiburg.de, 0761 21800-560)
Wichtig: Die Kurse starten immer vor der Ausbildung, kurz vor den Sommerschulferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpartner möglich.
Inhalt
Intensivsprachkurse vor und während des ersten Jahres der Ausbildung. Die Kurse beginnen im Juli vor Ausbildungsbeginn und gliedern sich in einen Sommerintensivsprachkurs mit 150 Unterrichtseinheiten (25 bis 30 Unterrichtseinheiten pro Woche) direkt vor Ausbildungsbeginn und einen sich anschließenden Jahresintensivsprachkurs mit 150 Unterrichtseinheiten (in der Regel vier Unterrichtseinheiten pro Woche) im ersten Jahr der Ausbildung.
Die Kurse führen je nach Sprachstand der Teilnehmenden auf das Zielsprachniveau B1 oder B2 hin.
Der alleinige Besuch des Sommerintensivsprachkurses ist ebenfalls möglich (siehe Sommerintensivsprachkurse).
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung beginnen.
Bei der Anmeldung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau A2 nachzuweisen (durch ein vorhandenes Sprachzertifikat, eine VABO-Bescheinigung oder einen Einstufungstest beim Sprachkursträger).
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Sprachkurse werden von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert. Die Stadt- und Landkreise entscheiden, ob ein Kurs eingerichtet wird.
Die Kurse starten immer kurz vor den Sommerferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpartner möglich.
Geplante Zeiträume in 2021:
19. Juli 2021 bis 27. August 2021 (150 Unterrichtseinheiten, anschließend Zwischentest zur Orientierung)
13. September 2021 bis 31. Juli 2022 (150 Unterrichtseinheiten und Abschlussprüfung)
Wegen der Corona-Pandemie kann der Sprachkurs möglicherweise nur online durchgeführt werden.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung. Ausgewiesen werden die Gesamteinstufung sowie die Teilbereiche „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Integrationsbeauftragte der Stadt- und Landkreise
Welche Maßnahmen zur Sprachförderung gibt es vor dem Start der Ausbildung?
Inhalt
400-500 Stunden Sprachkurs begleitend zur Einstiegsqualifizierung (drei Tage Betrieb, zwei Tage Sprachkurs). Das Zielsprachniveau ist in der Regel B2; bei entsprechender Nachfrage auch B1.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, die für den erfolgreichen Abschluss der Einstiegsqualifizierung zusätzlich sprachlich unterstützt werden sollten.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung und einer guten Bleibeperspektive (derzeit sind das Personen der Herkunftsländer Syrien, Eritrea und Somalia) können uneingeschränkt teilnehmen.
Teilnehmen können auch
- Geduldete nach sechs Monaten geduldeten Aufenthalt
- Personen mit einer Ermessensduldung
- Personen mit Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) und einer unklaren Bleibeperspektive (derzeit Personen, die nicht aus Syrien oder Eritrea stammen) nach drei Monaten gestatteten Aufenthalt,
sofern sie vor dem 1. August 2019 in das Bundesgebiet eingereist sind und nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Derzeit gelten als sichere Herkunftsländer Albanien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Senegal und Ghana.
Für diejenigen, die keinen Zugang zu den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben, werden Sprachkurse begleitend zur Einstiegsqualifizierung von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert und vom Kreis und Land finanziert (siehe Berufsbezogene Sprachförderung des Landes begleitend zur Einstiegsqualifizierung).
Teilnehmende müssen zusätzlich entweder bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend oder arbeitslos gemeldet sein oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG II) beziehen. Um einen Kurs besuchen zu können, muss eine Teilnahmeberechtigung durch das örtliche Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit erteilt werden. Diese Behörden sind auch zuständig für die Zuweisung in die eigentliche Einstiegsqualifizierungsmaßnahme.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Angeboten werden die Kurse bei ausreichender Nachfrage landesweit von den vom BAMF zugelassenen Trägern. Hier finden Sie eine Übersicht der zugelassenen Sprachkursträger.
Die Kurse starten in der Regel im Herbst.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Teilnahmebestätigung sowie Sprachzertifikat bei bestandener Abschlussprüfung.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der angehende Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Ihre Ansprechpartner beim BAMF sind
- Herr Halil Korkmaz (halil.korkmaz@bamf.bund.de, 0911 943-73941) für den Arbeitsagenturbezirke Ulm
- Frau Marion Lamm (marion.lamm@bamf.bund.de, 0911 943-73943) für die Arbeitsagenturbezirke Heidelberg und Ludwigsburg
- Frau Stefanie Behrens (tefanie.behrens@bamf.bund.de, 0911 943-73951) für die Arbeitsagenturbezirke Reutlingen und Karlsruhe-Rastatt
- Frau Kathrin Schlegel (kathrin.schlegel@bamf.bund.de, 0911 943-73959) für die Arbeitsagenturbezirke Aalen, Rottweil - Villingen-Schwenningen und Konstanz-Ravensburg
- Herr Philipp Demiroglou (philipp.demiroglou@bamf.bund.de, 0911 943-73942) für die Arbeitsagenturbezirke Mannheim und Schwäbisch Hall -Tauberbischofsheim
- Frau Dr. Irene Tröster (irene.troester@bamf.bund.de, 0911 943-7395) für den Arbeitsagenturbezirke Nagold-Pforzheim
- Herr Michael Bortolamedi (michael.bortolamedi@bamf.bund.de, 0911 943-73987) für den Arbeitsagenturbezirk Stuttgart
- Herr Thomas Haber (thomas.haber@bamf.bund.de , Tel.: 0911 943-73945) für die Arbeitsagenturbezirke Freiburg, Lörrach, Offenburg und Balingen
- Frau Gülden Secgin (guelden.secgin@bamf.bund.de, Tel: 0911 943-73940) für die Arbeitsagenturbezirke Waiblingen, Göppingen und Heilbronn
Inhalt
Sprachkurs begleitend zur Einstiegsqualifizierung (drei Tage Betrieb, zwei Tage Sprachkurs). Das Zielsprachniveau ist je nach Sprachstand der Teilnehmenden B1 oder B2.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen oder noch keinen Zugang zu den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben (siehe Berufsbezogene Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge begleitend zur Einstiegsqualifizierung).
Teilnehmen können auch
- Personen mit Zugang zu BAMF-Kursen, wenn diese faktisch nicht realisiert werden können, bspw., weil die Kurse mit ÖPNV nicht zumutbar zu erreichen sind, oder weil Wartezeiten von mehr als acht Wochen bestehen (Ausnahme: Personen mit einer rechtlichen Verpflichtung zur Teilnahme an BAMF-Kursen nach § 44a und § 45a Absatz. 2 AufenthG).
- Geduldete aus sicheren Herkunftsländern (EU-Staaten, Albanien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Senegal und Ghana), sofern ihre Aufenthaltsbeendigung aus Gründen, die die Geduldeten nicht selbst zu vertreten haben, bis auf Weiteres nicht zu erwarten ist (bspw. längere Erkrankung oder fehlende Rücknahmebereitschaft des Herkunftslands).
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Sprachkurse werden von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert. Die Stadt- und Landkreise entscheiden, ob ein Kurs eingerichtet wird. Über die Maßnahme Einstiegsqualifizierung entscheiden die zuständigen Arbeitsagenturen oder Jobcenter.
Die Kurse sind an die Laufzeit der Einstiegsqualifizierung (mindestens sechs Monate, maximal zwölf Monate) und an die Zeiten im Betrieb (drei Tage pro Woche) angepasst.
Wegen der Corona-Pandemie kann der Sprachkurs möglicherweise nur online durchgeführt werden.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung. Ausgewiesen werden die Gesamteinstufung sowie die Teilbereiche „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Interessent bzw. Betrieb wenden?
- Herr Halil Korkmaz (halil.korkmaz@bamf.bund.de, 0911 943-73941) für den Arbeitsagenturbezirke Ulm
- Frau Marion Lamm (marion.lamm@bamf.bund.de, 0911 943-73943) für die Arbeitsagenturbezirke Heidelberg und Ludwigsburg
- Frau Stefanie Behrens (tefanie.behrens@bamf.bund.de, 0911 943-73951) für die Arbeitsagenturbezirke Reutlingen und Karlsruhe-Rastatt
- Frau Kathrin Schlegel (kathrin.schlegel@bamf.bund.de, 0911 943-73959) für die Arbeitsagenturbezirke Aalen, Rottweil - Villingen-Schwenningen und Konstanz-Ravensburg
- Herr Philipp Demiroglou (philipp.demiroglou@bamf.bund.de, 0911 943-73942) für die Arbeitsagenturbezirke Mannheim und Schwäbisch Hall -Tauberbischofsheim
- Frau Dr. Irene Tröster (irene.troester@bamf.bund.de, 0911 943-7395) für den Arbeitsagenturbezirke Nagold-Pforzheim
- Herr Michael Bortolamedi (michael.bortolamedi@bamf.bund.de, 0911 943-73987) für den Arbeitsagenturbezirk Stuttgart
- Herr Thomas Haber (thomas.haber@bamf.bund.de , Tel.: 0911 943-73945) für die Arbeitsagenturbezirke Freiburg, Lörrach, Offenburg und Balingen
- Frau Gülden Secgin (guelden.secgin@bamf.bund.de, Tel: 0911 943-73940) für die Arbeitsagenturbezirke Waiblingen, Göppingen und Heilbronn
Wichtig: Die Kurse starten immer vor der Ausbildung, kurz vor den Sommerschulferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpartner möglich.
Inhalt
Intensivsprachkurse zur Vorbereitung auf eine Ausbildung. Die Kurse beginnen im Juli vor Ausbildungsbeginn und umfassen 150 Unterrichtseinheiten (25 bis 30 Unterrichtseinheiten pro Woche).
Die Kurse führen je nach Sprachstand der Teilnehmenden auf das Zielsprachniveau B1, B1 + Beruf oder B2 hin.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung oder einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang beginnen.
Bei der Anmeldung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau A2 nachzuweisen (durch ein vorhandenes Sprachzertifikat, eine VABO-Bescheinigung oder einen Einstufungstest beim Sprachkursträger).
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Sprachkurse werden von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert. Die Stadt- und Landkreise entscheiden, ob ein Kurs eingerichtet wird.
Die Kurse starten immer kurz vor den Sommerferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpartner möglich.
Geplanter Zeitraum in 2021:
19. Juli 2021 bis 27. August 2021 (Kurs und Abschlussprüfung)
Wegen der Corona-Pandemie kann der Sprachkurs möglicherweise nur online durchgeführt werden.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung. Ausgewiesen werden die Gesamteinstufung sowie die Teilbereiche „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der angehende Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Wie können Auszubildende im Betrieb sprachlich gefördert werden?
Unternehmen können in Form von betrieblichem Unterricht Deutschnachhilfe im Betrieb anbieten. Patenschaften mit Mitarbeitern im Unternehmen können ebenfalls helfen, das Sprachverständnis zu verbessern.
Unterstützung für Betriebe bietet beispielsweise das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF).
Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus. Unternehmen können Mitglied im NETZWERK werden und so von einem breiten Informationsangebot profitieren.
Wegweiser „Einfache Sprache unterstützt den Einstieg im Betrieb“
Der Einsatz von einfacher Sprache kann den Start von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Fluchthintergrund ins Unternehmen erleichtern.
Gefahrenzeichen-Flyer in fünf Sprachen
Beim Thema Arbeitssicherheit stehen Sprachbarrieren oftmals besonders im Wege. Das NETZWERK bringt für verschiedene Branchen Flyer heraus, in denen die wichtigsten Gefahrenzeichen in 5 verschiedenen Sprachen erklärt werden.
Wegweiser „Ehrenamtlich aktiv im Unternehmen“
Wie können Sie als Betrieb das ehrenamtliche Engagement Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Menschen mit Fluchthintergrund unterstützen? Welche Formen des sogenannten Corporate Volunteering gibt es und welche passen am besten zu Ihrem Unternehmen?
Wegweiser „Paten- und Mentoringmodelle erfolgreich im Unternehmen etablieren“
Wie erleichtern Sie Menschen mit Fluchthintergrund den Start im Unternehmen? Was sollten Sie bei der Einführung von Patenmodellen bedenken?
Wie können Auszubildende selbständig ihre Deutschkenntnisse verbessern?
Unabhängig von Kursangeboten vor Ort kann im Selbststudium über das Internet die Sprache verbessert werden. Nützliche Links sind:
Goethe-Institut
Deutsche Welle
Volkshochschulen
Nachrichten und Erklärfilme auf KIKA Fernsehen
Die Sendung mit der Maus auf WDR
Vokabellernsysteme können den Spracherwerb im beruflichen Alltag unterstützen. Neben den klassischen Karteikartensystemen kann über das Smartphone via App ortsunabhängig gelernt werden und die erfassten Begriffe des Tages in das jeweilige Vokabellernsystem überführt werden.
Deutsch lernen mit der kostenlosen App "MeinVokabular"
Die frei verfügbare Vokabel-App für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund hilft beim Erlernen der Fachsprache. Sie bietet jedem Auszubildenden die Möglichkeit, ein auf den eigenen Beruf abgestimmtes Bildwörterbuch mit Sprach- und Schrifterklärungen mit den wichtigsten Begriffen des Arbeitsalltags zu erstellen.
Die App wurde von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern speziell für Menschen mit Flucht - und Migrationshintergrund entwickelt, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben.