Mit verschiedenen Förderangeboten werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Somit trägt das Land zu zielgenauen, bedarfsorientierten Anpassungsfortbildungen ebenso wie zu Aufstiegsfortbildungen bei, die zur Fachkräfte- und Nachwuchssicherung dienen.
Aufstiegs-BAföG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) des Bundes gibt es eine wirkungsvolle Förderung für Aufstiegsfortbildungen. Alle, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten, erhalten die Förderung. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Im August 2020 wurden die Förderleistungen deutlich verbessert. Alle Teilnehmenden erhalten die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme, Prüfungsgebühren und ggfs. auch die Materialkosten für fachpraktische Arbeiten zur Hälfte als nicht zurückzahlbaren Zuschuss und zur anderen Hälfte als Darlehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein vollständiger Erlass des Darlehens möglich. Bei einer Aufstiegsfortbildung in Vollzeit werden zusätzlich Leistungen zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss gewährt, da in diesem Fall ein reguläres Erwerbseinkommen nicht zur Verfügung steht. Zusätzlich erhalten alle Alleinerziehenden einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag.
Rund 30.000 Menschen in Baden-Württemberg nutzen jährlich die Förderung, die zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert wird.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG
Meisterprämie im Handwerk
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten in Baden-Württemberg alle Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk eine Prämie von 1.500 Euro. Die Prämie kann von erfolgreichen Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren Hauptbeschäftigungsort in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses hatten, über die zuständige Handwerkskammer beantragt werden.
Die Prämie stärkt die Meisterausbildung im Handwerk und trägt zur Fachkräfte- und Nachwuchssicherung bei. Das Land fördert die Meisterprämie mit 4,5 Millionen Euro im Jahr. Im zweiten Jahr in Folge hat sich die Meisterprämie erfolgreich etabliert: In den Jahren 2020 und 2021 erhielten stets mehr als 2.500 Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung im Handwerk die Prämie.
ESF-Fachkursförderung
Die Fachkursförderung ist das wichtigste Förderprogramm des Landes im Bereich der beruflichen Anpassungsfortbildung. Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Landes ist thematisch breit angelegt und erreicht mit ihrem niedrigschwelligen Zugang pro Jahr um die 30.000 Weiterbildungsteilnehmende. Die Fachkurse richten sich insbesondere an Erwerbstätige in KMU und dienen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten oder Kompetenzen.