Berufsbildung

Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Auszubildender und Lehrer an einer CAD-Maschine (Quelle: © Monkey Business, stock.adobe.com)

Die traditionelle Arbeitsteilung, nach der im Ausbildungsbetrieb die "Praxis" und in der Berufsschule "die Theorie" vermittelt wird, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Die hochspezialisierten industriellen Großbetriebe nutzen i.d.R. betriebseigene, produktionsunabhängige Lehrwerkstätten, um eine Berufsausbildung in der von der Ausbildungsordnung geforderten Breite durchzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind hingegen aufgrund ihrer Betriebsgröße oder ihrer Spezialisierung häufig nicht in der Lage, alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte in ihrem Betrieb abzudecken.

Daher werden bestimmte Ausbildungsinhalte in den überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) vermittelt. Mittlerweile haben sich die ÜBS zu multifunktionalen Bildungszentren weiterentwickelt. So sind sie in hohem Maße in der Fort- und Weiterbildung aktiv. Darüber hinaus engagieren sie sich u.a. in der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sowie auf vielfältigen anderen Gebieten wie z.B. der Erschließung neuer Zielgruppen. Ein Beispiel hierfür ist die Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Damit leisten die ÜBS einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Fachkräftebedarfs in Baden-Württemberg.

Einzelne Berufsbildungsstätten werden zu Kompetenzzentren (KOMZET) weiterentwickelt. Dies erfordert einen fachlichen Schwerpunkt der ÜBS und ihre besondere Befähigung auf diesem Spezialgebiet. Die Kompetenzzentren kooperieren mit Wirtschaft, Hochschulen und Forschungsinstituten und entwickeln praxisorientierte Qualifizierungsangebote für neue technologische Verfahren. Sie beschleunigen dadurch den Transfer neuer Technologien und neuer Verfahren in die betriebliche Praxis. Mit der Förderung von KOMZETS soll auch hier insbesondere die Innovationskompetenz von KMU gestärkt und die Unternehmen in die Lage versetzt werden, auf die dynamischen Entwicklungsprozesse sich verändernder wirtschaftlicher und technischer Rahmenbedingungen zu reagieren.

Was wird gefördert

Investitionsförderung in ÜBS

  • Erstausstattung
  • Modernisierung der Ausstattung
  • Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden
  • bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und Umgestaltung von Gebäuden


Vorrangig gefördert werden Investitionen, die Räumlichkeiten schaffen oder Bereichen zuzurechnen sind, die unmittelbar der Aus- und Fortbildung dienen oder in denen Maßnahmen, die eine Berufsausbildung oder einen Berufsabschluss vorbereiten, ermöglichen oder unterstützen. Nur mittelbar der Aufgabenerfüllung dienende Investitionen können gefördert werden, wenn sie für die Funktionsfähigkeit der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten erforderlich sind. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Verwaltungstätigkeiten, Finanzierung sowie Verbrauchsmittel und Unterrichtsmaterial.

Weiterentwicklung zu KOMZETS

  • Personal- und Sachkosten
  • Bau- und Ausstattungsinvestitionen


Gefördert werden können im Rahmen der Weiterentwicklung von Berufsbildungs- und Technologiezentrum zum Kompetenzzentrum Investitionskosten sowie einmalig für die Dauer von bis zu vier Jahren Personal- und Sachkosten. In Ausnahmefällen ist eine kostenneutrale Verlängerung des Bewilligungszeitraums um bis zu einem Jahr möglich. Bei den Investitionskosten ist zu berücksichtigen, dass sie unmittelbar der zukünftigen Aufgabendurchführung des Kompetenzzentrums dienen sollen und nicht vorrangig zur Entwicklung der Infrastruktur eingesetzt werden. Die Grundsätze für die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bzw. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind bei Antragstellung zu beachten.

Wer wird gefördert

  • Wirtschaftsorganisationen, z.B. Kammern, Fachverbände, Innungen
  • Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft (gemeinnützige GmbH`s etc., e.V.`s)

Form und Höhe der Zuwendung

Der Zuschuss wird als Projektförderung in der Regel als Anteilsfinanzierung gewährt. Der Landeszuschuss beträgt in der Regel bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ergänzende Bundesmittel sind grundsätzlich in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit eines Bundeszuschusses in Höhe von bis zu 45 Prozent (bei ÜBS-Förderung) bzw. von bis zu 50 Prozent (bei KOMZET-Förderung).
 

Hierbei muss unterschieden werden:
Dienen die Investitionen überwiegend:

Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000,- Euro sind nicht förderfähig.

Voraussetzungen einer Förderung

  • Die Förderung setzt grundsätzlich eine 75-prozentige, in begründeten Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung der Bildungsstätte voraus.
  • Überbetrieblichkeit der Maßnahme
  • ggf. Zustimmung der übergeordneten Stelle, wie z.B. ZDH, Kammer etc.
  • Berufsbildungsstätte muss in Baden-Württemberg liegen

Alle wichtigen Dokumente - von der Antragstellung bis zum Projektabschluss

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Berufliche Weiterbildung
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart

Björn Wittrin
Telefon: +49 (0)711 123-2410
Björn.Wittrin@wm.bwl.de

Kerstin Steiner
Telefon +49 (0)711 123-2458
Kerstin.Steiner@wm.bwl.de

Cornelia Weinfurtner
Bürozeiten: Di. ganztags, Do. vormittags
Telefon +49 (0)711 123-2358
Cornelia.Weinfurtner@wm.bwl.de