Förderprogramme

Förderung von Betreuungsangeboten an Auszubildendenwohnstätten

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Was wird gefördert

Gegenstand des Programms ist die Förderung von „Lotsinnen und Lotsen“, welche dual Auszubildende oder Personen in Vorbereitung auf eine duale Ausbildung, die vorübergehend oder dauerhaft in einer Einrichtung zur Unterbringung von Auszubildenden in Baden-Württemberg leben, begleiten. Das Ziel ist, die Aufnahme, den Fortgang und den erfolgreichen Abschluss einer dualen Ausbildung zu unterstützen.

Dabei können sich einzelne Projekte auch speziell an zugewanderte Personen aus EU- und Drittstaaten richten. Bei den Einrichtungen zur Unterbringung von Auszubildenden kann es sich insbesondere um Unterkünfte, die zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Auszubildenden gedacht oder geeignet sind, als auch um Internate an Überbetrieblichen Bildungsstätten und Berufsschulen handeln.

Wer wird gefördert

Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Rechts insbesondere Wirtschaftsorganisationen, Freie und kommunale Träger.

Wie wird gefördert

Gefördert werden die Personalkosten einer/s „Lotsin/Lotsen“ bis max. 62.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle einschließlich Sozialabgaben und sonstiger Arbeitgeberanteile. Die Förderung beträgt maximal 70 Prozent der förderfähigen Personalkosten. Zusätzlich ist eine Sachkostenerstattung von max. 3.000 Euro pro Jahr und VZÄ für erforderliche Ausgaben förderfähig.

Laufzeit: 01. September 2025 bis 31. August 2027

Antragsfrist: 4. Juli 2025

Formerfordernis:

Antragsformular per Mail an  poststelle@wm.bwl.de

Bei Rückfragen:

Fragen zur Förderung können an folgende E-Mailadresse gerichtet werden: Azubi.Wohnen@wm.bwl.de

Weitere Informationen:

Förderaufruf (PDF)

Antragsformular (XLS)