Was wird gefördert:
Durch das Angebot einer frühzeitigen, praxisbezogenen und systematischen Berufsorientierung in überbetrieblichen oder vergleichbaren Bildungsstätten soll Jugendlichen ab Klasse 7 aller allgemein bildender Schulen der direkte Übergang von der Schule in eine betriebliche Berufsausbildung erleichtert werden. Außerdem sollen Ausbildungsabbrüche vermieden und genügend Bewerber für eine betriebliche Ausbildung gewonnen werden.
Damit dies gelingt, sollen in den Bildungsstätten vier bis fünf Berufsfelder angeboten werden, aus denen die teilnehmenden Jugendlichen in zwei bis drei Berufen eine praktische Einweisung über einen Zeitraum von fünf bis zehn Tagen (max. 80 Zeitstunden) pro Schülerin / Schüler erhalten.
Am Ende der Berufsorientierungsmaßnahme erfolgt für die Schülerinnen und Schüler eine individuelle Rückmeldung.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in Baden-Württemberg, die Träger von Bildungsstätten sind und eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung bzw. über eine AZAV-Zertifizierung nach § 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), (Trägerzulassung – hier Trägerzulassung für Maßnahmen des Fachbereichs 3 „Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III) verfügen sowie Erfahrungen mit Jugendlichen der Altersklasse 12 bis 20 Jahren nachweisen können.
Wie wird gefördert:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Die Höhe der Zuwendung beträgt
- 20 Euro je Schülerin/Schüler für Vor- und Nachbereitung
- 20 Euro je Schülerin/Schüler und je Tag für praxisorientierte BO-Tage
- 20 Euro je Schülerin/Schüler für ein individuelles 1:1 Reflexionsgespräch
Antragstellung:
Die Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare vollständig und unterschrieben vorzugsweise per E-Mail an proberuf@wm.bwl.de einzureichen, sofern eine digitale Wege-Verschlüsselung gewährleistet ist (Der Mailversand wird automatisch verschlüsselt, sofern beide beteiligten Mailsysteme (Absender und Empfänger) technisch die Wegeverschlüsselung (Transportprotokoll in der Version TLS 1.2 oder höher) nutzen. Dies ist zumindest beim Mail-System der Landesverwaltung als Empfänger so immer eingestellt.).
Alternativ ist eine schriftliche Antragstellung möglich an:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Berufliche Ausbildung
Postfach 10 34 51
70029 Stuttgart
Weitere Informationen:
Auf die Rechtsgrundlagen des Berufsorientierungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird ausdrücklich verwiesen.
Kontakt:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/123-2428 (Mo-Do)
proberuf@wm.bwl.de
Merkblatt 2024 (gültig ab Antragsrunde 2024)Merkblatt ProBeruf ab 2024 (PDF)
Antrag ProBeruf ab 2024 (PDF)
Anlage Zuschussberechung ab 2024 (XLSX)
Verwendungsnachweis ProBeruf 2024 (DOC)
Anlage Zuschuss ab 7 BO Tagen (XLS)
Anlage Zuschuss ab 6 BO Tagen (XLS)
Unterlagen nach Merkblatt vom 1. April 2017 (gültig bis 31. August 2024)
Merkblatt ProBeruf bis August 2024 (PDF)
Verwendungsnachweis ProBeruf 2018 (PDF)
Anlage zum Verwendungsnachweis ProBeruf 2018 (XLS)