Was wird gefördert:
Die vielversprechendsten Prototypen aus Labor- und Forschungsumgebungen in die dafür relevantesten Märkte zu bringen, ist Ziel dieser Programmlinie.
Wer wird gefördert:
Förderberechtigte Antragsteller sind akademische Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine institutionelle Förderung des Landes bzw. des Bundes und der Länder erhalten, d.h. Universitäten, Hochschulen für Angewandete Wissenschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg können als Projektpartner auf eigene Kosten teilnehmen, erhalten aber keine direkte Förderung für ihre projektbezogenen Aufwendungen.
Die Förderung erfolgt, je nach antragstellender Institution, getrennt durch die Ministerien: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist für die Förderung von Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) sowie der Helmholtz-Gemeinschaft zuständig, während das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Vorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie der außeruniversitären Forschungsinstitute der Innovationsallianz Baden-Württemberg e. V. (innBW) fördert.
Förderfähig sind Projekte aus allen Quantentechnologien, die auf eine marktorientierte Implementierung von Anwendungen abzielen. Aufgrund der Anwendungsorientierung und besonderen Vorreiterrolle Baden-Württembergs werden insbesondere Projektvorhaben aus der Quantensensorik und -metrologie erwartet, aber auch Vorhaben aus Bereichen wie zum Beispiel “Positioning, Navigation and Timing” (PNT) können eingereicht werden. Projektvorschläge aus dem Bereich Quantencomputing stehen hingegen nicht im Fokus dieser Ausschreibung.
Wie wird gefördert:
Gefördert werden wissenschaftsgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Transfer-Booster-Projekt stehen insgesamt Landesmittel im Umfang von 3 Millionen Euro zur Verfügung. Die einzelnen Transfer-Booster-Projekte können eine Fördersumme von insgesamt bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten erhalten. Ein Förderbeginn (Projektstart) zum 15.11.2025 ist vorgesehen.
Antragsfrist:
Antragsfrist ist der 15.10.2025.
Ansprechpartnerin:
Mehran Ghahremanpour,
Tel.: 0711 123-2148
mehran.ghahremanpour@wm.bwl.de
Antragsunterlagen:
Förderaufruf Quantum BW-Transfer-Booster WM-MWK (PDF)
Finanzierungsplan WM
Finanzierungsplan MWK (XLS)
Schlussbericht