Was wird gefördert:
Mit der Förderung von regionalen Digital Hubs zielt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg darauf ab, die digitale Transformation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Mittelstand branchenübergreifend und in der Fläche des Landes voranzubringen.
Mit eigenen Unterstützungsangeboten sowie durch Vernetzung von Anwendern und regionalen Entwicklern / Anbietern digitaler Lösungen sollen die Digital Hubs konkrete Digitalisierungsprojekte in Unternehmen initiieren, in die Umsetzung bringen und die regionalen Innovationssysteme im Bereich der Digitalisierung dauerhaft stärken.
Ziel der Förderung ist es, dass sich in jedem der elf regionalen Innovationssysteme in Baden-Württemberg ein regionaler Digital Hub als Anlaufstelle vor Ort für KMU und Mittelstand auf dem Gebiet der Digitalisierung etabliert.
Wer wird gefördert:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert seit dem Jahr 2018 regionale Digital Hubs als Anlaufstellen vor Ort für KMU und Mittelstand. Die aktuelle Förderperiode endet zum 31. Dezember 2025.
Der vorliegende Förderaufruf soll im Anschluss daran sowohl den bereits bestehenden Digital Hubs die Möglichkeit zur Weiterentwicklung eröffnen als auch neuen Akteuren ermöglichen, einen regionalen Digital Hub aufzubauen.
Details zu den Antragsberechtigten sind dem Förderaufruf, Ziffer 4, zu entnehmen.
Wie wird gefördert:
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximale Fördersumme je regionalem Digital Hub beträgt insgesamt bis zu 500.000 Euro. Die Projekte sollen zwischen 1. Januar und 1. April 2026 starten und eine Laufzeit von 24 Monaten haben.
Antragsfrist:
Es handelt sich um ein zweistufiges Auswahlverfahren. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens ist eine Projektskizze bis zum Stichtag 24. Oktober 2025, 12 Uhr, unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
www.wirtschaft-digital-bw.de