Förderprogramme

Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Was wird gefördert:
Leitprojekte und Pilotvorhaben, die von einem überbetrieblichen Berufsbildungszentrum aus Baden-Württemberg nach den Grundsätzen für die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren des Bundesinstitutes für Berufsbildung vom 15.09.2005 oder/und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom Juli 2003 durchgeführt werden:

  • Personal- und Sachkosten
  • Bau- und Ausstattungsinvestitionen


Wer wird gefördert:
Wirtschaftsorganisationen (z.B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Innungen, Fachverbände) sowie Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft (z.B. gemeinnützige GmbH's, e.V.'s).

Die Träger müssen gemeinnützig sein, d.h. auf Gewinnerzielung verzichten.

Wie wird gefördert:
Die Förderung des Bundes (BIBB und/oder BAFA) beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beteiligt sich an der Förderung von Zentren in Baden-Württemberg im Falle einer Förderung durch den Bund (BAFA bzw. BIBB) mit einem anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Gesamtkosten (Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten) von bis zu 15 Prozent.

Weitere Informationen:
www.uebs-bw.de

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