Förderung

Wirtschaftsministerium fördert Instandsetzung der historischen Fenster des Seeschlosses Monrepos in Ludwigsburg mit knapp 70.000 Euro

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Glühbirnen / ©sdecoret - stock.adobe.com

Staatssekretärin Katrin Schütz übergab heute (27. Mai) im Seeschloss Monrepos in Ludwigsburg einen Denkmalförderbescheid über 69.890 Euro an Seine Königliche Hoheit Michael Herzog von Württemberg.

„Beim Seeschloss Monrepos in Ludwigsburg samt Parkanlage, Offiziantengebäuden sowie ehemaligem Meiereihof handelt es sich um ein Gesamtkunstwerk und im Sinne des Denkmalschutzgesetzes um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung und steht schon aufgrund seines Seltenheitswertes im öffentlichen Interesse“, so die Staatssekretärin. Mit der Zuwendung sollen die größtenteils noch aus der Bauzeit (1765 bzw. 1804) stammenden einfach verglasten Eichenholzfenster in einem weiteren Bauabschnitt instandgesetzt werden, ohne dabei funktionale Veränderungen am Bestand vorzunehmen. Hierzu gehört u. a. die Herstellung der Schlagregendichtigkeit durch Änderung der Fälze und den Einbau von Dichtungen.

Die Mittel sind Teil der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019, mit der rund 5,3 Millionen Euro für 130 Denkmale im Land zur Verfügung gestellt werden.

„Mit seinen mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmalen sowie über 82.000 archäologischen Denkmalen besitzt Baden-Württemberg einen der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands, den es zu schützen und zu erhalten gilt. Denn Denkmale stiften Identität, sie sind lebendige Orte der Erinnerung und ein wertvolles Stück Heimat“, sagte Staatssekretärin Katrin Schütz. „Das Denkmalförderprogramm des Landes unterstützt öffentliches und privates Engagement zum Erhalt von Kulturdenkmalen.“

Die Förderung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der ersten Tranche in Höhe des Denkmalförderprogramms von rund 5,3 Millionen Euro fließt in den Erhalt und in die Sanierung von 130 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Davon entfallen 31 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro auf kirchliche Antragsteller, 74 Bewilligungen mit einem Bewilligungsvolumen von rund 1,8 Millionen Euro auf private Antragsteller und 25 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 1,4 Millionen Euro auf kommunale Antragsteller.

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N. zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de.

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben finden Sie hier 

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