Seit der Förderalismusreform II im Jahr 2006 liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für das Gaststättenrecht bei den Ländern.
Am 12. November 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen. Das neue LGastG wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Neufassung des Gesetzes resultiert aus den Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und zielt auf eine unbürokratische und moderne Ausgestaltung der gaststättenrechtlichen Vorgaben. Um den Gastgewerbetreibenden und auch den Vollzugsbehörden den Umgang mit dem neuen Gesetz zu erleichtern, stellt das Wirtschaftsministerium an dieser Stelle zwei Factsheets bereit, die einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des neuen Gesetzes geben.