Überblick über die Zuständigkeiten

Das Wirtschaftsministerium schützt Marktteilnehmer und gewährleistet fairen Wettbewerb. Unternehmen mit Gemeinwohlverantwortung oder von öffentlichem Interesse unterliegen staatlicher Kontrolle, die als Wirtschaftsaufsicht bezeichnet wird. Diese überwacht Wirtschaftszweige und Rechtsvorschriften.

Gesetzbuch mit Hammer und Paragraphensymbol (Bild: © rcfotostock, stock.adobe)
Weißer Holzbaustein mit der Aufschrift Vergaberecht und vier weiße Holzwürfel mit Symbolen.
Öffentliche Aufträge

Einkauf von Gütern und Leistungen

Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben.
 

Männer auf einer Baustelle (Bild: © sculpies, Fotolia)
Wirtschaftsrecht

Regelungen für das Handwerk

Die besonderen Regelungen für das Handwerk ergeben sich aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks. Es enthält Bestimmungen zur Berufszulassung, Berufsausübung und Berufsbildung im Handwerk.
 

Mann in einem Anzug trägt eine Trillerpfeife um den Hals
Landeskartellbehörde

Für fairen Wettbewerb

Der Schutz des Leistungswettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. In Deutschland obliegt der Vollzug dieser Aufgabe vor allem dem Bundeskartellamt und den 16 Landeskartellbehörden.
 

Flaggen der europäischen Mitgliedsstaaten (Bild: © André Maslennikov / IBL Bildbyra)
EU-Recht

Wirtschaftliche und soziale Vernetzung ist das Ziel

Das EU-Recht gewährt zentrale Rechte für Bürger und Unternehmen, die einen wichtigen Teil zur wirtschaftlichen und sozialen Vernetzung in Europa beitragen. Dies sind zum Beispiel die Grundfreiheiten, die der Vertrag von Lissabon gewährt.

Europaflagge / ©Harald Richter
EU-Beihilfenrecht

Beihilfenkontrolle für freien Wettbewerb

Das EU-Beihilfenrecht schützt den europäischen Binnenmarkt vor Wettbewerbsverzerrungen durch unzulässige Subventionen der öffentlichen Hand zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige.

Börse Stuttgart (Bild: © Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau)
Börsenaufsicht

Aufsicht über die Börse

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus übt als Börsenaufsichtsbehörde die Markt- und Rechtsaufsicht über die Baden-Württembergische Wertpapierbörse nach dem Börsengesetz und nach anderen börsenrechtlichen Bestimmungen aus.

Patent- und Markenzentrum im Haus der Wirtschaft, Stuttgart (Bild: © Sebastian Berger)
Schutzrechte

Gewerblicher Rechtsschutz - Sicherheit für Innovationen

Gewerbliche Schutzrechte, dazu gehören Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken spielen eine große Rolle bei Innovationen.

Ein Spielautomat in einem Casino
Landesglückspielgesetz

Spielhallenrecht

Das Wirtschaftsministerium ist für die Aufsicht über den Vollzug der spielhallenbezogenen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags und des auf ihm fußenden Landesglücksspielgesetzes zuständig.

Gemüsewaage in einem Supermarkt (Bild: © Maria Molinero, unsplash)
Eich- und Beschusswesen

Immer das richtige Maß

Das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EBBW) sorgt in vielen Bereichen für das richtige Maß, für richtiges Messen, die korrekte Füllmenge von abgepackten Waren und für sichere Produkte.

Schornsteinfeger bei der Arbeit (Bild: © Erik Schumann, Fotolia)
Schornsteinfegerwesen

Neue Regelungen für Schornsteinfegerarbeiten

Seit dem 1. Januar 2013 gelten neue Regelungen für Schornsteinfegerarbeiten. Das bisherige Kehrmonopol wurde in weiten Teilen aufgehoben.