Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus übt als Börsenaufsichtsbehörde die Markt- und Rechtsaufsicht über die Baden-Württembergische Wertpapierbörse nach dem Börsengesetz aus.
Die staatliche Aufsicht erstreckt sich insbesondere auf die Organe der Börse (Börsenrat, Geschäftsführung, Sanktionsausschuss und Handelsüberwachungsstelle) und soll einen rechtmäßigen, fairen und transparenten Börsenhandel sicherstellen. Die Börsenaufsichtsbehörde ist befugt, die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen, die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse und die Erfüllung der Börsengeschäfte zu überwachen.
Um einen ordnungsgemäßen Börsenhandel zu gewährleisten, arbeitet die Börsenaufsichtsbehörde eng mit der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) sowie mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammen. Aufgabe der HÜST ist es, den Handel an der Börse und die Börsengeschäftsabwicklung zu überwachen. Die HÜST ist als unabhängiges Organ in die Börse eingegliedert. Die BaFin ist z.B. für die Verfolgung von Insidervergehen und Marktmanipulationen zuständig.
Aufgabe der zum 1. Januar 2011 errichteten Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist es, zur Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beizutragen. Dies erfolgt zum Teil durch Erlass von Leitlinien, wie den folgenden, die von der Börsenaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Aufsicht zugrunde gelegt werden:
Leitlinien zu den Marktdaten betreffenden Verpflichtungen gemäß MiFID II/MiFIR (ESMA70-156-4263)
Leitlinien zur Auslagerung an Cloudanbieter (ESMA50-164-4285)