Regeln und Vorschriften für die öffentliche Hand

Das Vergaberecht regelt die Beschaffung von Gütern und Leistungen durch die öffentliche Hand. Ziel ist ein wettbewerbsorientierter, wirtschaftlicher Einkauf, um Steuergelder effizient zu nutzen und einen Missbrauch der Marktstellung der öffentlichen Hand zu verhindern.

Weißer Holzbaustein mit der Aufschrift Vergaberecht und vier weiße Holzwürfel mit Symbolen.
Zwei Juristen überprüfen ein Schriftstück
Vergabe

Grundsätze und Verfahren

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält die allgemeinen Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe ab einer bestimmten Auftragshöhe und regelt das Verfahren zur Nachprüfung solcher Auftragsvergaben.

 

Ein Mann sitzt am Schreibtisch und überlegt (Foto: mediaphotos, iStock)
Beschaffung

Landesrechtliche Vergabevorschriften

Die Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte richtet sich nach den Haushaltsordnungen der jeweiligen öffentlichen Auftraggeber und den auf ihrer Grundlage eingeführten weiteren Vergabevorschriften.
 

Paragrafen (Bild: © Milous Chab)
Öffentliche Aufträge

Online Portal

Ausschreibungen des Landes über Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg oder im Tenders Electronic Daily (TED – der Onlineversion des „Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen).

Mann arbeitet an einem Schreibtisch
VwV Beschaffung und Arbeitshilfen

Beschaffungsunterlagen für Landes­einrichtungen

Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV Beschaffung) mit Anlagen zum Download und Arbeitshilfen für Vergabestellen des Landes.