Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Immer dann, wenn eine Behörde zum Beispiel Papier oder Büromöbel beschaffen oder ein neues Bürogebäude errichten lassen will, ist sie an diese Regeln gebunden. Ziel ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Dieser Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten ist erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Außerdem soll verhindert werden, dass die öffentliche Hand als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht.