Landeskartellbehörde

Für fairen Wettbewerb

Mann in einem Anzug trägt eine Trillerpfeife um den Hals

Der Schutz des Leistungswettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. In Deutschland obliegt der Vollzug dieser Aufgabe hauptsächlich dem Bundeskartellamt und den 16 Landeskartellbehörden.

Grundlage der Tätigkeit der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Landeskartellbehörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach dem GWB grundsätzlich dann wahr, wenn die Wirkung eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Baden-Württemberg hinausreicht. In Baden-Württemberg ist für alle Branchen, mit Ausnahme von Energie und Wasser, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus als Landeskartellbehörde zuständig.

Für die Kartellaufsicht im Bereich leitungsgebundene Energie, Wasser und Fernwärme ist die Energiekartellbehörde beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zuständig.

Wirkt sich ein Verstoß gegen das GWB deutschlandweit aus, ist das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn zuständig. Außerdem obliegt die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen nach dem GWB ausschließlich dem Bundeskartellamt.

Der Vollzug des europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere der Art. 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der EG-Fusionskontrollverordnung, ist primär Aufgabe der Europäischen Kommission. Für die Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV mit Schwerpunkt auf dem deutschen Markt ist das Bundeskartellamt zuständig.

Parallel zu der behördlichen Durchsetzung des GWB und der Art. 101 und 102 AEUV besteht nach §§ 33, 33a GWB auch die Möglichkeit, auf dem Zivilrechtsweg Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Der Schutz lauteren Wettbewerbs ist in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die Durchsetzung des UWG ist überwiegend zivilrechtlich ausgestaltet. Auskünfte geben Verbraucherschutz- oder Wirtschaftsverbände.

Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte

Kontakt

Landeskartellbehörde Baden-Württemberg
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Postfach 100141
70001 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-0
landeskartellbehoerde@wm.bwl.de