Schwerpunkte

Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte

Aktenreiter (Quelle: Fotolia, Rene Wechsler)

Die Aufgabe der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg ist es, den Bestand und die Freiheit des Wettbewerbs in allen Wirtschaftszweigen zu sichern.

Für den Bereich der Landwirtschaft sowie für Zeitungen und Zeitschriften gelten teilweise kartellrechtliche Sonderregelungen. Zu den Aufgaben der Landeskartellbehörde nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zählen vor allem die

  • Überwachung und Durchsetzung des Kartellverbotes nach § 1 GWB, wozu insbesondere die Verfolgung von Preis-, Gebiets- und Quotenabsprachen gehört,
  • Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 19 GWB, insbesondere bei der Preis- und Konditionengestaltung,
  • Missbrauchsaufsicht über Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht nach § 20 GWB, insbesondere auch zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen,
  • Ahndung von Verstößen gegen das Boykottverbot des § 21 GWB.

Die Landeskartellbehörde kann zur Durchsetzung des Kartellrechts wettbewerbswidriges Verhalten untersagen, zur Ahndung von Kartellordnungswidrigkeiten Bußgeldbescheide erlassen oder/und den durch einen Kartellverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen. Die Landeskartellbehörde wendet für ihren Zuständigkeitsbereich die Leitlinien des Bundeskartellamtes für die Bußgeldzumessung in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren vom 7. Oktober 2021 entsprechend an. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen, ganze Wirtschaftszweige einer kartellrechtlichen Untersuchung unterzogen werden (Sektoruntersuchung).

Mitgliedern eines verbotenen Kartells kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Geldbuße erlassen oder reduziert werden. Das Nähere ergibt sich aus der Bekanntmachung Nr. 14/2021 des Bundeskartellamtes über allgemeine Verwaltungsgrundsätze über die Ausübung des Ermessens bei der Gestaltung des Verfahrens und der Anwendung des kartellrechtlichen Kronzeugenprogramms nach §§ 81h - 81n GWB vom 23. August 2021 ("Leitlinien zum Kronzeugenprogramm"), die von der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg für ihren Zuständigkeitsbereich inhaltsgleich angewendet wird.

Tätigkeitsschwerpunkte

Die Kartellbehörde geht vor allem gegen Kartellabsprachen, missbräuchliches Verhalten von Unternehmen und Boykottaufrufe vor. Die Tätigkeitsschwerpunkte werden im Folgenden näher dargestellt:

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