Brexit – Zusammenarbeit neu gestalten

Chancen nutzen, Herausforderungen meistern.

Europäische Union und das Vereinigte Königreich reichen sich die Hand (Bild: © Fotolia)

Baden-Württemberg setzt auf langfristige Partnerschaft

Der Brexit ist vollzogen. Zum 1. Januar 2021 hat das Vereinigte Königreich den Europäischen Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Das seither vorläufig in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen ermöglicht die Fortsetzung des Handels unter neuen Bedingungen. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Großbritannien und Baden-Württemberg setzt sich die Landesregierung für einen möglichst reibungslosen Übergang und für den Aufbau einer engen und langfristigen Wirtschaftspartnerschaft über den Brexit hinaus ein. Mit der Kontaktstelle Brexit und Partnerschaftsinitiative steht das Wirtschaftsministerium den Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite

Wegweiser zu Fragen und Antworten
  • Brexit

Brexit - Handelsabkommen, Auswirkungen und FAQ

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die Unternehmen in Baden-Württemberg? Wie geht es nach dem Brexit weiter? Was regelt das Handels- und Kooperationsabkommen? Wo finden Unternehmen Unterstützung? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Brexit und den Handelsbedingungen.

Wort-Bild-Marke der Partnerschaftsinitiative Baden-Württemberg – United Kingdom
  • Gemeinsam stärker

Partnerschaftsinitiative Baden-Württemberg – United Kingdom

Das Vereinigte Königreich bleibt auch über den Brexit hinaus ein wichtiger Handelspartner für Baden-Württemberg. Daher gilt es, zukünftig noch stärker in einen engen Dialog mit Großbritannien zu investieren und gezielt neue Partnerschaften aufzubauen. Das ist das Ziel der im Februar 2020 initiierten „Economic Partnership Initiative BW-UK“.

Landkarte: Großbritannien und die EU
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Brexit-Anpassungsreserve (BAR) der EU

Um den nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in den Mitgliedstaaten entgegenzutreten, stellt die EU den Mitgliedstaaten fünf Milliarden Euro als sogenannte Brexit-Anpassungsreservee zur Verfügung. 

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