Arbeitsmarkt

Regionalprogramm Fachkräftesicherung 2024-2025

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Umsetzung von gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen zur Information über die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der Fachkräftesicherung, die Umsetzung von konkreten Maßnahmen im Rahmen der Handlungsfelder der Fachkräfteallianz sowie die Evaluation und strategische Weiterentwicklung von gemeinsamen Aktivitäten der regionalen Fachkräfteallianzen.

Wer wird gefördert:

Die Partner der Fachkräfteallianzen auf regionaler oder auf Kreisebene:

Abhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen regionalen Fachkräfteallianz  können dies z.B. sein: Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Agenturen für Arbeit, Landratsämter und Kommunen, die Ligaverbände und Pflegeorganisationen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben zzgl. zehn Prozent Organisationspauschale.

Antragsfrist:

Anträge können jederzeit eingereicht werden, sofern das Vorhaben innerhalb der Programmlaufzeit 1. April 2024 bis 31. März 2026 durchgeführt werden kann.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Referat Fachkräftesicherung
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart

Ansprechpartnerin:

Manuela Wagner, Manuela.Wagner@wm.bwl.de, Tel.: 0711 123-2376.