Die Sanierungsmaßnahme „Fruchtschuppen-Areal“ in Heilbronn wird mit weiteren 2,5 Millionen Euro aus dem Städtebauförderungsprogramm unterstützt. Staatssekretär Peter Hofelich hat den Förderbescheid am 19. Februar 2016 in Heilbronn an den Finanz- und Wirtschaftsdezernenten Erster Bürgermeister Martin Diepgen überreicht.
„Heilbronn nutzt auf der früheren Bahn- und Gewerbebrache die einmalige Chance, ein neues Wohnquartier zu schaffen“, sagte der Staatssekretär. „Unsere Städtebauförderung hat mit der Nachverdichtung und Entwicklung brachliegender, innerstädtischer Bereiche und damit auch der Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zwei besonders aktuelle und drängende Ziele. Wir freuen uns, wenn Großstädte wie Heilbronn hier Schwerpunkte setzen.“
„Das neue Stadtquartier Neckarbogen ist ein wirkliches Jahrhundertprojekt der Stadtentwicklung, das ohne finanzielle Förderung seitens des Landes nicht möglich wäre. Durch die neue Fördertranche kann die mit Hochdruck laufende Umsetzung der Planungen weitergehen“, freut sich Heilbronns Erster Bürgermeister Martin Diepgen. „Im Jahr 2019 findet dort die Bundesgartenschau statt, die dem Quartier sicher einen weiteren Schub geben wird.“ Seit dem Jahr 1974 erhält die Stadt Heilbronn finanzielle Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln für die städtebauliche Erneuerung. Insgesamt wurden seither Mittel in Höhe von 97,77 Millionen Euro bewilligt. Hiervon entfallen alleine auf die Maßnahme „Fruchtschuppen-Areal“ rund 18,6 Millionen Euro. 21 der geförderten 27 Sanierungsmaßnahmen wurden bereits abgeschlossen.
Im Programmjahr 2016 unterstützt das Land 348 Städtebaumaßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von 203,7 Millionen Euro. Das Gebiet „Fruchtschuppen-Areal“ ist eines von 287 laufenden Vorhaben, für die die Förderung fortgeführt wird. 61 Maßnahmen landesweit werden erstmals unterstützt. Die Nachfrage nach Fördermitteln aus den Programmen der städtebaulichen Erneuerung war groß, sie lag drei bis vier Mal so hoch wie das zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen.
2,5 Millionen Euro für die städtebauliche Erneuerung in Heilbronn

Die Sanierungsmaßnahme „Fruchtschuppen-Areal“ in Heilbronn wird mit weiteren 2,5 Millionen Euro aus dem Städtebauförderungsprogramm unterstützt. Staatssekretär Peter Hofelich hat den Förderbescheid am 19. Februar 2016 in Heilbronn an den Finanz- und Wirtschaftsdezernenten Erster Bürgermeister Martin Diepgen überreicht.
„Heilbronn nutzt auf der früheren Bahn- und Gewerbebrache die einmalige Chance, ein neues Wohnquartier zu schaffen“, sagte der Staatssekretär. „Unsere Städtebauförderung hat mit der Nachverdichtung und Entwicklung brachliegender, innerstädtischer Bereiche und damit auch der Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zwei besonders aktuelle und drängende Ziele. Wir freuen uns, wenn Großstädte wie Heilbronn hier Schwerpunkte setzen.“
„Das neue Stadtquartier Neckarbogen ist ein wirkliches Jahrhundertprojekt der Stadtentwicklung, das ohne finanzielle Förderung seitens des Landes nicht möglich wäre. Durch die neue Fördertranche kann die mit Hochdruck laufende Umsetzung der Planungen weitergehen“, freut sich Heilbronns Erster Bürgermeister Martin Diepgen. „Im Jahr 2019 findet dort die Bundesgartenschau statt, die dem Quartier sicher einen weiteren Schub geben wird.“ Seit dem Jahr 1974 erhält die Stadt Heilbronn finanzielle Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln für die städtebauliche Erneuerung. Insgesamt wurden seither Mittel in Höhe von 97,77 Millionen Euro bewilligt. Hiervon entfallen alleine auf die Maßnahme „Fruchtschuppen-Areal“ rund 18,6 Millionen Euro. 21 der geförderten 27 Sanierungsmaßnahmen wurden bereits abgeschlossen.
Im Programmjahr 2016 unterstützt das Land 348 Städtebaumaßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von 203,7 Millionen Euro. Das Gebiet „Fruchtschuppen-Areal“ ist eines von 287 laufenden Vorhaben, für die die Förderung fortgeführt wird. 61 Maßnahmen landesweit werden erstmals unterstützt. Die Nachfrage nach Fördermitteln aus den Programmen der städtebaulichen Erneuerung war groß, sie lag drei bis vier Mal so hoch wie das zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen.