Zur Einigung im Hinblick auf die Verteilung der zusätzlichen sechs Milliarden Euro für Betreuung und Bildung, die am 27. Mai 2014 vorgestellt wurde, sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid: "Ich begrüße, dass es nun eine Einigung gibt. Gemäß dem Grundsatz "Vorfahrt für Bildung" werden wir die Mittel zielgerichtet in Kleinkindbetreuung, Schulen und Hochschulen investieren."
Nach einer ersten überschlägigen Prüfung bedeutet das für Baden-Württemberg folgendes:
BAFÖG
Übernimmt der Bund ab dem nächsten Jahr die BAföG-Leistungen für Schüler und Studierende, ergibt sich für Baden-Württemberg eine Entlastung in Höhe von jährlich rund 71 Millionen Euro. "Das bedeutet eine strukturelle Entlastung für den Landeshaushalt. Die freiwerdenden Mittel werden wir zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden," so Schmid.
KITA
Wenn der Bund die bisherigen Mittel von 450 Millionen Euro bis auf eine Milliarde Euro aufstockt und auf die Länder verteilt, ergeben sich dadurch für Baden-Württemberg 74 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln. Eine bundesweite Entlastung um jeweils 100 Millionen Euro in 2017 und in 2018 bedeutet für das Land circa jährlich 10 Millionen Euro und für die Kommunen 3 Millionen Euro. Diese Entlastung soll über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder erfolgen.
HOCHSCHULPAKTE
Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Laut der Einigung übernimmt der Bund den Aufwuchs bei der außeruniversitären Forschung. Das wird Baden-Württemberg in 2016 um 10,4 Millionen Euro und in 2017 um 21,3 Millionen Euro entlasten. "Es ist wichtig, dass der Bund seiner Verantwortung zur nachhaltigen Finanzierung der angestoßenen Projekte nachkommt," erklärte Schmid.
Zusätzlich zum Bildungspaket wurde folgende Vereinbarung getroffen:
ENTLASTUNG KOMMUNEN VOR BUNDESTEILHABEGESETZ
Entlastet der Bund ab 2015 die Kommunen jährlich um 1 Milliarde Euro vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes, bedeutet das für die Kommunen in unserem Land eine Entlastung um 67 Millionen Euro bei der Umsatzsteuerverteilung und um 35 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft.