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Bundesrat spricht sich für Anpassungen am Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) aus

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sprach im Bundesrat zum Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG).

Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sprach heute (22. März) im Bundesrat zum Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG): „Wir müssen Fehlanreize vermeiden, vor allem für junge Menschen und die Betriebe. Die berufliche Ausbildung muss immer Vorrang haben. Sie ist ein zentraler Schlüssel, um dem Fachkräftemangel und den Herausforderungen zu begegnen, mit denen wir in einer sich stetig verändernden Arbeitswelt konfrontiert sind. Für eine Berufsausbildung gibt es keine Altersgrenze und sie ist eine gute Grundlage für die weitere berufliche und persönliche Entwicklung.“

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem ein Validierungsverfahren im Berufsbildungsrecht eingeführt werden, das Hoffmeister-Kraut vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels grundsätzlich begrüßte. Um das Validierungsverfahren jedoch auf Personen ohne Berufsabschluss und mit langjähriger Berufserfahrung einzuschränken, für die eine berufliche Ausbildung nicht mehr in Frage kommt, haben mehrere Länder Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht. „Wir müssen verhindern, dass sich junge Menschen gegen eine Berufsausbildung entscheiden, weil sie anstelle dessen direkt eine Beschäftigung aufnehmen und zeitnah ein Validierungsverfahren durchlaufen. Das würde das bestehende System der dualen Ausbildung untergraben“, so die Wirtschaftsministerin. Der Bundesrat hat über diese Anträge heute beraten und spricht sich für entsprechende Anpassungen am Gesetz aus. Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf und den vom Bundesrat geforderten Änderungen.

Bei dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verfahren soll die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt und bescheinigt werden. Dies soll am Maßstab eines von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bezeichneten anerkannten Ausbildungsberufs erfolgen. Daneben soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem mehr Digitalisierung in der beruflichen Bildung ermöglicht werden.

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