"Im Rahmen einer dritten Tranche stellt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg weitere 3 Millionen Euro zur Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 83 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg zur Verfügung", teilte Staatssekretär Ingo Rust heute in Stuttgart mit. Auch die Mittel für die dritte Tranche des diesjährigen Denkmalförderprogramms stammen ausschließlich aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. In einer vierten Tranche werden weitere Fördermittel für 2012 in Aussicht gestellt.
Mit den drei Tranchen des Denkmalförderprogramms 2012 werden insgesamt 404 Vorhaben im ganzen Land mit insgesamt 12.391.790 Euro unterstützt. Die dritte Tranche ist wie bereits schon die zweite Tranche geprägt durch eine große Breitenwirkung. Dabei entfallen rund 54,2 Prozent der Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümer, 28,9 Prozent auf solche von Kirchen und 16,9 Prozent auf Vorhaben von Kommunen.
"Auch in dieser Tranche werden neben der Förderung von privaten Vorhaben wieder zahlreiche Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kirchenbauten oder kommunalen Bauten unterstützt", erklärte Rust. Hervorzuheben sind beispielsweise in Bezug auf Kirchenbauten die Dachstuhl- und Innensanierung der Friedhofskapelle St. Sebastian in Staufen, die Dachinstandsetzung der Evangelischen Martinskirche in Kirchheim unter Teck, die Sanierung des Kirchenschiffs und des Dachs der Katholischen Kirche St. Pantaleon in Deggingen-Reichenbach, die Innenrenovierung der Katholischen Kirche St. Cyprian und St. Cornelius in Mengen-Ennetach oder die Außen- und Innenrenovierung der Evangelischen Martinskirche in Reutlingen-Mittelstadt.
Erwähnenswert unter den kommunalen Vorhaben sind beispielweise die Instandsetzung und Sanierung des Schafstalls von Schloss Liebenstein in Neckarwestheim, die Sanierung der Stadtmauer am oberen Tor in VS-Villingen, die Fortsetzung der Konservierung bzw. Restaurierung der Pausa-Sammlungen in der ehemaligen Textilfabrik Pausa in Mössingen sowie die Fundamentsanierung und Restaurierungsarbeiten der Pfullinger Hallen in Pfullingen.
Darüber hinaus werden auch wieder Restaurierungen sogenannter Kleindenkmalen wie Bildstöcke gefördert.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können bei den regional zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg