Die Regelbedarfe im SGB II werden zum 01. Januar von 449 Euro auf 502 Euro im Monat erhöht. Damit werden vor allem Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen unterstützt. Dies stellt einen wichtigen Baustein der Bürgergeldreform dar.
„Zum 1. Januar werden die Leistungen für Menschen erhöht, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierfür habe ich mich seit Monaten stark gemacht. Ich bin froh, dass der Bund die Forderung aufgegriffen hat und die Erhöhung der Regelbedarfe Regelbedarfserhöhung nun bei den Menschen ankommt. Denn besonders die Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen sind von den Preissteigerungen stark betroffen. Es ist darum wichtig und richtig, dass die Regelbedarfe im SGB II nun mit Beginn des neuen Jahres schließlich erhöht werden“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute am 29. Dezember in Stuttgart.
Die Erhöhung der Regelbedarfe von 449 Euro auf 502 Euro im Monat für eine alleinstehende Person sei der erste, ausgesprochen wichtige Baustein der Bürgergeldreform. Bei diesem Reformprojekt sei über die Beteiligung der Länder im Bundesratsverfahren ein guter Kompromiss gelungen, so Hoffmeister-Kraut. „Mit dem Bürgergeld-Kompromiss sichern wir die gesellschaftliche Akzeptanz unseres Sozialstaats und verbessern die Perspektiven von Arbeitslosen. Oberste Priorität hat eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt – es bleibt beim Grundsatz Fordern und Fördern“, betonte die Ministerin.
Damit die Jobcenter die Reform finanziell und personell stemmen können, müssten sie auch ausreichend finanziell ausgestattet werden. Hoffmeister-Kraut hat den Bund bereits während der Beratung des Gesetzes aufgefordert, die Situation in den Jobcentern gut im Blick zu halten und bei Bedarf auch finanziell nachzusteuern. Hoffmeister-Kraut: „Wir werden die Reform selbstverständlich eng begleiten und darauf schauen, ob die Jobcenter mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln auch tatsächlich gut arbeiten können.“