„Innovationen sichern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Beispielhafte Betriebe wollen wir auch in diesem Jahr wieder mit dem Landesinnovationspreis ehren. Der Preis wird seit nunmehr 30 Jahren vergeben und ist damit eine der traditionsreichsten Auszeichnungen für Innovationen in Deutschland. Er macht die in die Zukunft gerichteten und marktorientierten Leistungen, die unsere kleinen und mittleren Unternehmen hervorbringen, sichtbar und erlebbar“, sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Nils Schmid, am 17. Februar 2014 in Stuttgart zum Start der Ausschreibung des Landes-Innovationspreises 2014 – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis.
Ab sofort können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung wieder mit beispielhaften, innovativen Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen um den Landesinnovationspreis bewerben. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2014. "Nutzen Sie die Chance, Ihre Innovation einer fachkundigen Jury sowie der Öffentlichkeit präsentieren zu können und bewerben Sie sich", rief Schmid die Unternehmen zur Teilnahme auf.
Das Land vergibt in diesem Jahr Preise in Höhe von insgesamt 50.000 Euro; die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH verleiht einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro. Im Auftrag des Finanz- und Wirtschaftsministeriums organisiert das Regierungspräsidium Stuttgart den nach dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle benannten Wettbewerb.
Am Wettbewerb beteiligen können sich im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro.
Eine fachkundige Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Sie bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Aufteilung der Preise, die dann im Herbst verliehen werden.
Der Sonderpreis der MBG richtet sich an junge Unternehmen aus Baden-Württemberg, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, dem Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V. und dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie im Internet.