Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat am 16. April 2015 den Nachtragshaushalt in den Landtag eingebracht. „Mit dem Nachtragshaushalt investieren wir in die Zukunft unseres Landes“, sagte der Minister.
„Wir stärken das Fundament unseres Standorts, wir werden der Verantwortung gegenüber jenen gerecht, die bei uns Zuflucht suchen. Vor allem setzen wir mit dem Nachtragshaushalt den Bildungsaufbruch konsequent fort.“
Im Nachtragshaushalt sind für die Jahre 2015 und 2016 für bildungspolitische Maßnahmen rund 141 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Mittel für die Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung um rund 365 Millionen Euro aufgestockt werden. Auch die Finanzierung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrors soll über den Nachtragshaushalt abgedeckt werden.
Mit dem Nachtrag würden nicht nur wichtige politische Akzente gesetzt, so der Minister. „Er schreibt den vernünftigen und vorausschauenden haushaltspolitischen Kurs dieser Landesregierung fort.“ Das werde daran deutlich, dass für den Nachtragshaushalt keine zusätzlichen Kredite aufgenommen würden.
Die Umsetzung der Inklusion in den Schulen ist eines der Vorhaben im Bildungsbereich, für die im Nachtragshaushalt Mittel vorgesehen sind. Insgesamt sind 400 Stellen eingeplant, mehr als 24 Millionen Euro sind dafür veranschlagt. Zur Weiterentwicklung der Realschulen sind mehr als 24 Millionen Euro vorgesehen, für die verbesserte Unterrichtsversorgung 15 Millionen Euro. Mit dem Nachtragshaushalt werden die Mittel, die durch die vollständige Finanzierung des BAföG durch den Bund frei geworden sind, komplett in die Bildung investiert.
Im Bereich der Digitalisierung sind für die Umsetzung bildungspolitischer Maßnahmen im Nachtragshaushalt insgesamt 14 Millionen Euro enthalten. Dazu gehört die Förderung sogenannter Lernfabriken 4.0; in diesen Lernfabriken können Auszubildende komplette Industrie-4.0-Fertigungsprozesse kennenlernen. Zudem wird die Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags mit dem Nachtragshaushalt haushaltsneutral vollzogen.
Für die Stärkung von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz im Rahmen des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrors sind für die beiden Haushaltsjahre im Nachtrag knapp 27 Millionen Euro veranschlagt.