„Es ist zweifelsfrei wichtig, zur Eindämmung der Pandemie mehr Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben in den vergangenen Tagen signalisiert, dass auf beiden Seiten eine große Bereitschaft zu mehr Homeoffice besteht. Vielerorts wird bereits rege und mit guten Erfahrungen von Zuhause gearbeitet. Allerdings wird mit der beschlossenen Ermöglichungspflicht nun – anstatt auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung – auf Regulierung und Bürokratie gesetzt. Für viele Unternehmen ist es eine große Herausforderung, dies zu stemmen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (20. Januar) zu den gestrigen Beschlüssen des Bundes und der Länder, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten mehr Homeoffice anbieten müssen und das Bundesarbeitsministerium eine Arbeitsschutzverordnung angekündigt hat.
Homeoffice und die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen seien für die Unternehmen mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden, etwa für die technische Ausstattung. Hinzu kämen Kosten für Schutzmasken und gegebenenfalls Antigen-Schnelltests. „Der Bund sollte die Unternehmen konsequenterweise dabei finanziell unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. Die Abschreibungsmöglichkeit digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sei ein wichtiger erster Schritt. „Aber diese Förderung greift zu kurz – die Abschreibung sollte auch rückwirkend für das Jahr 2020 gelten. Andernfalls gehen all die Betriebe, die bereits im letzten Jahr in die Arbeit im Homeoffice investiert haben, leer aus.“
Zu den Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III sagte die Ministerin: „Unser Einsatz beim Bund hat sich gelohnt. Die angekündigten Nachbesserungen sind wichtig für die von der Krise gebeutelten Unternehmen.“ Vor allem die Erhöhung der Abschlagszahlungen auf bis zu 100.000 Euro helfe vielen Betrieben, die kommenden Wochen und Monate zu überbrücken. „Vielen steht das Wasser bis zum Hals. Nur wenn die Hilfen möglichst schnell und unkompliziert bei den Unternehmen ankommen, können wir eine nie da gewesene Insolvenzwelle verhindern“, betonte Hoffmeister-Kraut.
Besonders wichtig für den Einzelhandel sei die Anerkennung von Wertverlusten für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten. „Unverkäufliche Waren stellen für die Modehändler totes Kapital und damit einen erheblichen Verlust dar. Es ist gut, dass der Bund ihnen bei der Bewältigung dieser Notlage unter die Arme greift.“ Besonders wichtig sei auch, dass die Neustarthilfe für Soloselbständige, wie von der Ministerin gefordert, verbessert werden soll: „Insbesondere die Erhöhung der Gesamtfördersumme auf nun bis zu 7.500 Euro ist wichtig, um unseren Soloselbständigen über diese schwierige Zeit zu helfen. Es freut mich, dass der Bund auch hier nachbessert.“ Abschließend forderte sie, dass die notwendigen administrativen und digitalen Voraussetzungen seitens des Bundes dafür möglichst schnell geschaffen werden müssten.