Anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2022 bestärkte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut den Beistand für die Ukraine und betonte die Bedeutung des Betriebsverfassungsgesetzes für Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
„In diesem Jahr gilt unser solidarisches Miteinander zuerst den Menschen in der Ukraine und jenen, die vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation fliehen mussten.“ Nichts erscheine derzeit dringlicher, als dass wieder Frieden in Europa einkehre, hob die Ministerin hervor. Der Krieg in der Ukraine habe nach zwei harten Jahren der Corona-Pandemie und mitten im Strukturwandel unweigerlich auch Folgen für die Wirtschaft in Baden-Württemberg, stellte die Ministerin fest. „In Krisenzeiten hat sich schon immer gezeigt, wie wichtig eine gelebte Sozialpartnerschaft ist. Vor allem der betrieblichen Mitbestimmung kommt dabei eine besondere Rolle zu“, stellte die Ministerin auch angesichts der derzeit stattfindenden Betriebsratswahlen klar: „Die betriebliche Mitbestimmung ist ein wichtiges Element unserer Demokratie und unserer sozialen Marktwirtschaft. Sie hat zum heutigen Wohlstand beigetragen und wird auch helfen, aktuelle und künftige Herausforderungen zum Wohle Aller zu meistern.“
Anlässlich der Feierlichkeiten zum 1. Mai darauf hinzuweisen, sei gerade angesichts des 50-jährigen Jubiläums des Betriebsverfassungsgesetzes angezeigt. Das Betriebsverfassungsgesetz habe seit seinem Inkrafttreten 1972 weder für Unternehmen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, noch für die soziale Marktwirtschaft in Deutschland insgesamt an Bedeutung verloren: „Die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung hat in den vergangenen 50 Jahren gezeigt, dass schwierige Veränderungsprozesse im Rahmen einer geregelten Mitbestimmung erfolgreich gemeinsam gestaltet werden können. Gerade hier im Land stehen die Unternehmen vor großen Herausforderungen, von denen die Defossilisierung und die Digitalisierung am unmittelbarsten sind. Aber auch die demografischen Veränderungen werden sich im Laufe der Zeit noch stärker in den Betrieben bemerkbar machen“, fügte Hoffmeister-Kraut hinzu.
„Ich bin überzeugt, dass unser System der Mitbestimmung auch diese Herausforderungen für die Beschäftigten und die Unternehmen erfolgreich gestalten wird“, so die Wirtschafts- und Arbeitsministerin. Gerade die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern zeige die Stärke, die dieses Modell haben könne. „Denn direkt vor Ort in den Betrieben lassen sich in vielen Fällen die richtigen Lösungen finden, die die Bedürfnisse der Beschäftigten und der Arbeitgeber zum gemeinsamen Besten in Einklang bringen.“
„Der kontinuierliche Rückgang der Tarifbindung, der sowohl auf der Seite der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stattfindet, bereitet mir Sorge,“ ergänzte Hoffmeister Kraut. Aus ihrer Sicht könnte an der Attraktivität von Tarifverträgen angesetzt werden, um die Tarifbindung zu stärken. „Dabei sind zuerst die Tarifvertragsparteien gefordert, ihre Tarifverträge attraktiv zu gestalten,“ sagte die Ministerin. Dies könnte etwa durch Öffnungsklauseln erfolgen, mit denen zusätzliche Flexibilität und Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Unternehmen geschaffen werden. Außerdem könnten möglichst unkomplizierte Regelungen die Umsetzung auch für kleinere Unternehmen vereinfachen. Der Staat könne flankierend über Öffnungsklauseln für Tarifverträge im Arbeitsrecht auch einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität leisten. „Diesen Weg habe ich bislang unterstützt und ich halte ihn weiterhin für richtig,“ sagte Hoffmeister-Kraut.