Homeoffice

Homeoffice-Gipfel mit Spitzenvertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltungen

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Laptop mit Ansicht einer Videokonferenz

„Die aktuelle Situation in Baden-Württemberg ist äußerst angespannt. Nur, wenn wir die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 und die Zahl der Todesfälle dauerhaft erfolgreich senken, können wir die Krise schnell hinter uns lassen. Wo immer möglich, müssen wir mobil arbeiten und so dazu beitragen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. Arbeiten im Homeoffice leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die Homeoffice-Pflicht gemeinsam, pragmatisch und mit Augenmaß umsetzen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Gipfelgesprächs zum Homeoffice an die Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Verwaltungen.

„Ich wünsche mir sehr, dass jedes Unternehmen sorgsam prüft und sicherstellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht zwingend vor Ort sein müssen, ihre Aufgaben von Zuhause erledigen können“, betonte Hoffmeister-Kraut. Umgekehrt seien auch die Beschäftigten aufgefordert, bei entsprechenden Angeboten der Arbeitgeber, von zu Hause zu arbeiten; sofern ihnen dies möglich ist.

„In fast allen Bereichen kämpft die Wirtschaft mit den massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um weitere, noch härtere Einschnitte zu vermeiden und damit sich die wirtschaftliche Situation nicht noch weiter verschärft, sollten die Menschen möglichst viel und oft von Zuhause arbeiten und so persönliche Kontakte noch stärker reduzieren“, betonte Hoffmeister-Kraut. Sie rief alle auf, hierzu beizutragen: „Auch Besprechungen und Konferenzen sollten noch mehr, wo immer möglich, online stattfinden. Wir alle können so die eigene Gesundheit und die unserer Mitmenschen schützen und mithelfen, einen noch weitergehenden Lockdown der Wirtschaft zu vermeiden.“

An dem Homeoffice-Gipfel der Wirtschafts- und Arbeitsministerin haben Spitzenvertreter der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, der öffentlichen Verwaltung sowie hochrangige Beamte aus dem Staats-, Innen- und Sozialministerium teilgenommen. Gemeinsames Ziel im Land ist es, die weitere Verbreitung von Virusvarianten möglichst weitgehend zu begrenzen. Die Beteiligten waren sich bei dem Spitzengespräch einig, dass in Baden-Württemberg bereits sehr viel getan wird, um unnötige persönliche Kontakte in der Arbeitswelt zu vermeiden. Auch in Bezug auf Arbeitsschutzkonzepte sei dort, wo ein Arbeiten in der Betriebsstätte unverzichtbar ist, von einem hohen Maß an Sicherheit auszugehen. Die Ministerin bedankte sich dafür, dass seit Ausbruch der Pandemie in den Betrieben eine große Bereitschaft an den Tag gelegt wurde, die Arbeit neu und flexibel zu organisieren.

Die Bundesregierung hatte gestern eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gebilligt, die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes konkrete Pflichten für die Arbeitgeber enthält, um Homeoffice zu ermöglichen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewähren. Dies hatten die Regierungschefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin in ihrem Gipfel am 19. Januar 2021 beschlossen. Die Verordnung ist bis zum 15. März 2021 befristet. Grundsätzlich besteht die Pflicht, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Damit bleibt es bei einer Frage des Einzelfalls, ob Homeoffice vom Arbeitgeber angeboten werden muss.

„Ich bedauere, dass damit statt auf Freiwilligkeit nun auf Regulierung und Bürokratie gesetzt wird“, sagte Hoffmeister-Kraut. Durch die neue Verordnung entstehe nun zusätzlicher Bürokratieaufwand und Potential für Rechtsstreitigkeiten über die Beurteilung des Einzelfalls. „Die Verordnung wurde mit heißer Nadel gestrickt und lässt Interpretationsspielräume offen. Wir gehen davon aus, dass das Bundesarbeitsministerium für alle Seiten Klarheit und Transparenz schafft“, sagte die Ministerin. „Ich appelliere an alle Beteiligten, die neuen Anforderungen mit Maß und Mitte umzusetzen. Um zu besseren Ergebnissen zu kommen, braucht es vor allem den gemeinsamen Willen, noch mehr von zu Hause zu arbeiten“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Die Umstellung auf Homeoffice und die weiteren nach der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sind für die Unternehmen mit finanziellen Belastungen verbunden. „Die technische Ausstattung für Homeoffice sowie die Kosten für Schutzmasken werden die Unternehmen zusätzlich belasten“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Bund sollte die Unternehmen daher konsequenterweise bei der Umsetzung finanziell unterstützen. Die aktuell beschlossene Abschreibungsmöglichkeit digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sei ein wichtiger erster Schritt. „Aber diese Förderung greift zu kurz – die Abschreibung sollte auch rückwirkend für das Jahr 2020 gelten. Andernfalls gehen all die Betriebe, die bereits im letzten Jahr in die Arbeit im Homeoffice investiert haben, leer aus“, so die Ministerin.

„Selbstverständlich muss auch der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen“, fügte sie hinzu. „Das Arbeiten daheim reduziert nicht nur die Infektionsrisiken am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, vor allem im öffentlichen Nahverkehr, und natürlich auch in den Pausen“, hob sie abschließend hervor.

Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, sprach stellvertretend für die drei kommunalen Landesverbände Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag beim Gipfel: „Die ersten Erhebungen bei den Kommunen zeigen, dass die Zahl an Homeoffice-Arbeitsplätzen für mobiles Arbeiten seit Beginn der Corona-Krise sehr stark gestiegen ist und sich diese Entwicklung so fortsetzen wird. Grundsätzlich gehen die kommunalen Arbeitgeber bereits sehr verantwortlich mit dieser Situation um. Parallel ist durch die Krise inzwischen auch die Offenheit bei vielen Beschäftigten für mobiles Arbeiten stark gewachsen. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise wollen Arbeitsplätze in ihren Verwaltungen vermehrt mit mobilen Geräten ausstatten, damit Beschäftigte im Büro und zu Hause mit derselben Technik im Netz der Kommune arbeiten können. Wir werden unsere Kommunen bei dieser Transformation unterstützen. Zugleich muss aber berücksichtigt werden, dass die Kommunen besondere Aufgabenstellungen haben, die funktionsrelevant für das gesellschaftliche Leben sind. Dadurch sind dem Homeoffice in Rathäusern und Landratsämtern gewisse Grenzen gesetzt, denn in Bereichen wie der Beantragung von Personalausweisen oder bei Sterbefällen benötigen die Bürger unbedingt einen persönlichen Kontakt mit den Verwaltungsmitarbeitern.“

Martin Kunzmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Baden-Württemberg: „Es ist gut, dass Bund und Länder die Vorgaben für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessert haben – sowohl bei den Möglichkeiten fürs Arbeiten zuhause als auch bei den Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Jetzt gilt es, das Recht der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten in der Praxis durchzusetzen. Hierbei müssen Betriebs- und Personalräte ein entscheidendes Wort mitsprechen. Der DGB sieht die Verordnung als ersten Schritt hin zu einem dauerhaften Recht auf mobiles Arbeiten. Denn der Beweis, dass es geht, ist ja jetzt zigfach gegeben.“ Es dürften aber auch die Beschäftigten, die jeden Tag zur Arbeit kommen müssen, nicht vergessen werden. Der Infektionsschutz am Arbeitsplatz müsse dringend verbessert werden. Kunzmann weiter: „Es war überfällig, dass die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Doch damit ist es nicht getan: Angesichts der hohen Ansteckungsgefahr mit Corona-Viren muss dringend der Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessert werden. Hierfür sind mobile Teams der Gewerbeaufsichtsämter nötig. Diese müssen dringend personell verstärkt werden.“

Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg: „Wir begrüßen die sachliche, angemessene und ausgewogene Positionierung der Wirtschaftsministerin und weisen darauf hin, dass mobiles Arbeiten nicht nur Homeoffice bedeutet. Die Regulierung selbst halten wir für überflüssig. Der Arbeitsplatz ist kein Infektionstreiber. Die Politik hat keine Kompetenz zu entscheiden, was betrieblich erforderlich und möglich ist. Und für die Sicherheit auf dem Weg zur und von der Arbeit können der ÖPNV und damit die Kommunen sorgen, z. B. durch verbesserte Angebote. Arbeitgeber bieten schon jetzt die Möglichkeit zu mobiler Arbeit, wo es geht. Sie unter Generalverdacht und Rechtfertigungszwang zu stellen, ist geeignet, Unfrieden in die Betriebe zu tragen. Die Verordnung muss jetzt unbürokratisch umgesetzt werden, damit sich die Unternehmen auf die wesentliche Aufgabe konzentrieren können: Arbeitsplätze zu sichern. Bürokratie, scharfe Kontrollen und Sanktionen torpedieren dieses Ziel.“

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