„Um die Zahl der Langzeitarbeitslosen zu reduzieren, ist es notwendig, die Transparenz bei Unterstützungsleistungen zu erhöhen und Erwerbsanreize auszubauen, aber auch Sanktionsmöglichkeiten zu erweitern, wenn Mitwirkung verweigert wird.“
Hoffmeister-Kraut führt fort: „Die sozialstaatliche Gesamtarchitektur im Bereich der Transferleistungen muss deutlich vereinfacht werden. Bürgerinnen und Bürger stehen aktuell einer großen Behörden- und Leistungsvielfalt gegenüber. Es gibt zu viele Schnittstellen zwischen Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Bürgergeld und den damit verbundenen Eingliederungshilfen, die Bürokratie erzeugen, Fehlanreize produzieren und die Wirkung der Hilfen beeinträchtigen. Sowohl beim Bürgergeld als auch bei den vorgelagerten Leistungssystemen wie Wohngeld und Kinderzuschlag müssen die Erwerbsanreize verbessert werden. Insbesondere müssen die Anrechnungsregelungen reformiert und besser zwischen den verschiedenen Leistungen abgestimmt werden, um Fehlanreize bei der Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu vermeiden.“
Eine solche Reform kostet Geld, wenn Erwerbsanreize verbessert und Unterstützung intensiviert werden soll. Sie kann deshalb nur gelingen, wenn gleichzeitig mehr Mitwirkung eingefordert und die Ausgaben kritisch in den Blick genommen werden.
„Beim Bürgergeld braucht es deshalb eine grundlegende Neuausrichtung, um einerseits den Fokus wieder verstärkt auf die Vermittlung in Arbeit zu legen, andererseits die gesellschaftliche Akzeptanz wiederherzustellen. Das System braucht mehr Verbindlichkeit, insbesondere bei den Mitwirkungspflichten. Es kann nicht ohne Folgen bleiben, wenn Beratungs- und Hilfsangebote der Jobcenter nicht angenommen und nicht einmal Termine wahrgenommen werden. Jede Pflichtverletzung und jeder versäumte Termin muss eine Konsequenz im Sinne einer Minderung in Höhe von 30 Prozent nach sich ziehen. Darüber hinaus müssen die Jobcenter die Möglichkeit bekommen, Leistungen ganz einzustellen, wenn ein Leistungsbezieher nicht erreichbar ist, das heißt zum Beispiel mehrfach in Folge Termine beim Jobcenter unentschuldigt nicht wahrnimmt“, so die Wirtschafts- und Arbeitsministerin.
Auch im Hinblick auf den geplanten Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete müsse die Arbeitsmarktintegration weiterhin oberstes Ziel bleiben. Es werde kaum ausreichen, dass künftig in diesen Fällen die Agenturen für Arbeit auf freiwilliger Basis beitragsfinanzierte Unterstützungsleistungen anbieten. Hierfür brauche es einfache, klare und verbindliche Lösungen.