Die Landesregierung erhöht erneut die Förderung von Bau, Erwerb und Modernisierung von bezahlbarem Wohnraum in Baden-Württemberg. Der Ministerrat hat am 21. Oktober 2014 das von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid vorgestellte Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 beschlossen.
„Diese Landesregierung macht aktiv Wohnungspolitik. Wir werden im Doppelhaushalt 2015/2016 das Landeswohnraumförderungsprogramm von 63 auf jährlich rund 75 Millionen Euro ausbauen. Damit investieren wir in den beiden kommenden Jahren 150 Millionen Euro in die Wohnraumförderung“, sagte Wirtschaftsminister Schmid.
„Mit dem Programmvolumen von jährlich rund 75 Millionen Euro können wir über alle Förderbereiche hinweg bis zu 5.180 Wohneinheiten erreichen“, so Schmid. Die Landesregierung baut damit das Landeswohnraumförderungsprogramm bereits zum zweiten Mal aus: 2013 und 2014 hatte das Programmvolumen jeweils rund 63 Millionen Euro betragen, während die Wohnraumförderung in der vorangegangenen Legislaturperiode zuletzt 48 Millionen Euro umfasste.
Der Schwerpunkt liegt auf der Mietwohnraumförderung, die von bisher 40 Millionen Euro auf nunmehr 50,5 Millionen Euro angehoben wird. „Menschen mit kleinem Geldbeutel sind auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Sie dürfen nicht die Last unserer angespannten Wohnungsmärkte tragen“, so Schmid. Mit der Mietwohnraumförderung können künftig rund 2.340 Wohneinheiten statt bisher rund 1750 Einheiten erreicht werden.
Die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften steigt zudem von fünf auf 6,5 Millionen Euro. 17,5 Millionen Euro sieht das Programm für Bau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum vor. Fortgeführt wird auch die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen, für die insgesamt bis zu 0,5 Millionen Euro im Programm eingeplant sind. Sie soll einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu Genossenschaftswohnungen ermöglichen.
„Neuen preisgünstigen Wohnraum erreichen wir vor allem über eine zeitgemäße Förderung. Darum erhöhen wir nicht nur die Mittel für die Wohnraumförderung, sondern verbessern auch die Attraktivität des Programms“, erklärte Schmid. Die vorgelegte Konzeption sieht Verbesserungen wie beispielsweise die Berücksichtigung der Steigerung von Baukosten, die Einbeziehung von Abbruchkosten und die deutliche Absenkung der Zinsverbilligung zugunsten der Wohneigentumsbildung vor.
Bereits zum 1. Oktober 2014 wurde das Programm um die Förderung von Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen im Mietwohnungsbereich erweitert. Daher können beispielsweise Umbauten und die Umnutzung bisher gewerblich genutzter Gebäude gefördert werden, wenn dadurch zusätzlicher Mietwohnraum geschaffen wird.
Mehr Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie im Internetangebot der L-Bank.