Ab sofort können Jung-Meisterinnen und -Meister in Baden-Württemberg die neue Meistergründungsprämie in Form eines Tilgungszuschusses beantragen. Zum Start des Programms sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir möchten ein starkes Zeichen setzen und die Meisterausbildung noch attraktiver machen. Unsere Meisterinnen und Meister im Land sollen bei ihren Gründungsvorhaben bestmöglich und frühzeitig unterstützt werden.“
Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (Bonn) stünden bis zum Jahr 2022 rund 21.000 Betriebe im Land zur Übergabe an. „Baden-Württemberg ist traditionell mittelständisch geprägt. Von der Fortführung dieser Betriebe hängen viele Arbeitsplätze ab. Deshalb wollen wir Meisterinnen und Meister nicht nur bei einer Gründung, sondern auch bei einer Unternehmensnachfolge den Rücken stärken. Mit der Ausgestaltung der Meistergründungsprämie sichern wir so auch das Fortbestehen dieser Betriebe – und damit Arbeitsplätze“, so die Ministerin.
Meistergründungsprämie
Die Gründungsprämie wird als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro in die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Startfinanzierung 80 und die Gründungsfinanzierung, aufgenommen, und damit eine möglichst unbürokratische Einführung und Umsetzung gewährleistet. Die Antragstellung erfolgt dabei weiterhin über die Hausbanken.
Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm Gründungsfinanzierung bei der L-Bank beantragen. Die Meisterinnen und Meister können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Somit können auch junge Meisterinnen und Meister aus anderen Bundesländern von der Förderung profitieren, sofern sie sich in Baden-Württemberg selbständig machen.
Für die Förderung der Meistergründungsprämie stehen insgesamt bis zu 1 Million Euro jährlich bereit.