Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Existenzgründerinnen und -gründern wird ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Mikrokrediten ermöglicht, um ihre Geschäftsideen in die Realität umsetzen zu können.“
Existenzgründerinnen- und Existenzgründern in Baden-Württemberg steht eine breite Palette an Förderangeboten zur Verfügung. Dazu gehören Förderdarlehen wie öffentlichen Bürgschaften und Beteiligungen der L-Bank, der Bürgschaftsbank und der MBG (Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft), die auch Venture Capital für junge und innovative Unternehmen beinhaltet. Mit Förderung von unbürokratischen Gründungsfinanzierungen kleiner Gründungsvorhaben wird die Ausweitung dieses Angebots um ein weiteres wichtiges Segment erprobt.
Die Modellprojekte richten sich an Gründungsaktivitäten der Gründerinnen und Gründer mit geringem Kaptalbedarf, um die prinzipielle Durchführbarkeit ihres Vorhabens zu testen oder die Voraussetzungen für erste Umsätze und die Finanzierungsreife für Anschlussinvestitionen zu schaffen.
Eine Besonderheit im Gegensatz zu bereits existierenden Mikrofinanzprodukten besteht darin, die Betreuung durch kommunale Wirtschaftsförderungen einzubinden. Die Wirtschaftsförderungen als Projektträger übernehmen die Verwaltung der vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellten zweckgebundenen Mittel auf einem Konto bei der Partnerbank und begleiten die Existenzgründerinnen und -gründer vor Ort. Die regionale Partnerbank führt die Finanzgeschäfte durch und ist zuständig für das Kreditwesen.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagte: „Durch dieses Zusammenspiel wird Existenzgründerinnen und -gründern ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Mikrokrediten ermöglicht, um ihre Geschäftsideen in die Realität umsetzen zu können.“
Geförderte Wirtschaftsförderungen
Überzeugen mit ihren Konzepten konnten die Mikrofinanzierungsprojekte „First Step Advance! Fellbach“ der Wirtschaftsförderung der Stadt Fellbach und „Go EGON Go“ des Steinbeis Transfer Zentrums der Wirtschaftsförderung der Gemeinden Dauchingen, Deißlingen und Niedereschach. Sie erhielten eine Zusage für die Absicherung der Mikrokredite in Höhe von jeweils 100.000 Euro. Diese Summe dient den Partnerbanken jeweils zweckgebunden in voller Höhe bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung durch die Existenzgründerinnen und -gründer als Sicherheit.
Nach Prüfung und Bewertung der Erfolgsaussichten ihrer Vorhaben und ihrer finanziellen Verhältnisse durch einen Auswahlausschuss soll Existenzgründerinnen und -gründern mit einem Kapitalbedarf bis zu maximal 9.000 Euro der Weg zu einem Mikrokredit ermöglicht werden.