Das von der Bundesregierung verkündete dritte Entlastungspaket enthält laut Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut einige sinnvolle Maßnahmen. Wichtig sei nun eine schnelle Konkretisierung und Umsetzung.
„Es ist höchste Zeit für Entlastungen. Denn der Druck durch die Preissteigerungen spitzt sich zu. Es ist gut, dass die Bundesregierung nun einige sinnvolle Maßnahmen zur Unterstützung von Familien, Bedürftigen, Geringverdienern und auch Unternehmen beschlossen hat. Nun gilt es, die teils noch sehr vage formulierten Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Unternehmenshilfen, schnellstmöglich und im Sinne des Mittelstandes zu konkretisieren. Wichtig sind maximale Planungssicherheit und minimale Bürokratie. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden massiv unter den steigenden Energiekosten“, so die Ministerin.
„Mit der Öffnung des Energiekostendämpfungsprogramms für weitere Branchen kommt der Bund einer wichtigen Forderung von uns nach. Wichtig ist, dass künftig möglichst viele Unternehmen, die gerade unter gestiegenen Energiekosten leiden, Zuschüsse erhalten können. Denn die Antragshürden sind aktuell viel zu hoch, sodass einige Branchen hier bislang durch’s Raster fallen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Es sei allerdings jetzt schon absehbar, dass die derzeitige, dem europäischen Beihilferahmen geschuldete Laufzeit für die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31.12.2022 zu kurz sei. Der Bund müsse daher bei der EU auf eine Verlängerung hinwirken.
Auch die Beibehaltung der abgesenkten Mehrwertsteuer in der Gastronomie sei richtig und wichtig. „Ich bin erleichtert, dass die von Corona, von den anhaltenden Preissteigerungen und vom Fachkräftemangel gebeutelte Branche nun nicht noch zusätzlich unter Druck gerät.“
„Gut und seit langem von uns gefordert sind die staatlichen Zuschüsse bei den Netzentgelten“, hob die Ministerin hervor. Auch den geplanten Strompreisdeckel erachtete die Ministerin als richtige und unmittelbar wirksame Maßnahme. „Es ist aber wichtig, darauf zu achten, dass insbesondere die Festlegung der Basismengen und –werte wohlüberlegt erfolgt. Zum einen müssen auch die häufig weitaus größeren Bedarfsmengen von Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. Zum anderen müssen marktwirtschaftliche Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben.“
Dass nun versucht werde, das europäische Strommarktdesigns so anzupassen, dass keine Zufallsgewinne entstehen, sei allemal besser als die zuvor diskutierte Übergewinnsteuer, die abgesehen von rechtlichen Umsetzungsproblemen außerdem nicht schnell umsetzbar und damit erst zeitlich später wirksam gewesen wäre, so die Ministerin.
Für dringend geboten befand Hoffmeister-Kraut die Maßnahmen zur Bekämpfung der „kalten Progression“. Eine sonst drohende Mehrbelastung für Beschäftigte und Unternehmen gelte es dringend zu verhindern. „Es wäre doch ein fatales Signal, wenn der Staat in dieser schwierigen Zeit auch noch zum Inflationsgewinner wird“, so die Ministerin.
„Die angekündigte, an prognostizierten Inflationsraten orientierte Erhöhung der Regelsätze für Bedürftige findet unsere Zustimmung. Für eine verbesserte aber weiterhin regelgebundene Festlegung der Regelsätze hatten wir uns auch eingesetzt. Denn Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, fehlt zunehmend der finanzielle Spielraum, um notwendige Anschaffungen schultern zu können“, sagte Hoffmeister-Kraut.