Zumeldung Ermessensduldungen

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg zu Ermessensduldungen hat die Interessen unserer Wirtschaft im Blick“

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Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärtemit Blick auf den aktuellen Erlass des baden-württembergischen Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu Ermessensduldungen im Vorgriff auf die geplante Beschäftigungsduldung: „Damit erhalten arbeitende, gut integrierte Geduldete heute schon eine längerfristige, verlässliche Bleibeperspektive. Die Vorgriffsregelung schafft für Arbeitgeber, die geduldete Flüchtlinge beschäftigen, Planungssicherheit. Der Erlass hat damit die Interessen unserer Wirtschaft im Blick und stellt einen pragmatischen Beitrag zur Fachkräftesicherung dar.“

Die geplante bundesgesetzliche Regelung zur Beschäftigungsduldung soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten, sofern der Bundesgesetzgeber den Plänen der Bundesregierung zustimmt. Mit dieser Neuregelung sollen ausreisepflichtige Flüchtlinge, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind, einen sicheren Status erhalten.

Der heute vom Innenministerium Baden-Württemberg bekannt gemachte Erlass nimmt diese gesetzliche Neuregelung vorweg. Damit kommt die Regelung sofort zum Tragen und schafft neben Rechtsicherheit für die betroffenen Menschen auch Planungssicherheit für ihre Arbeitgeber. „Das ist nicht nur ein positives Signal an die Flüchtlinge, die hier in Lohn und Brot stehen und sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, sondern auch an die Unternehmen, die sich mit großem Engagement für die Integration dieser Menschen eingesetzt haben und auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind“, so die Ministerin weiter.

 

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