Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat das Programm für die nichtinvestive Städtebauförderung 2016 ausgeschrieben. Das gab Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 1. September 2015 bekannt.
Damit können im kommenden Jahr zusätzliche Anträge bewilligt werden, in Stadterneuerungsgebieten neben bisher bekannten Sanierungsinvestitionen auch nichtinvestive Einzelprojekte zu fördern. „Wir werden das Programm, das wir 2015 erstmals ausgeschrieben haben, weiterführen“, sagte der Minister. „Das bedeutet, dass beispielsweise Quartiersmanager, Betreuungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in der Freizeit, Integrationsprojekte und sonstige nichtinvestive Projekte in städtebaulichen Quartieren auch im nächsten Jahr unterstützt werden können.“
Ziel der Förderung ist es, den sozialen Zusammenhalt und die Integration in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf zu sichern und zu verbessern. Voraussetzung sind festgesetzte Programmgebiete der „Sozialen Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Staatssekretär Peter Hofelich erklärte: „Die Anträge des laufenden Jahres zeigen, dass wir mit dem Förderprogramm gute Einzelprojekte gerade in Wohnquartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf ermöglichen können. Dafür stellen wir jährlich eine Million Euro zur Verfügung.“
Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden. Wie auch beim investiven Städtebauförderprogramm beträgt die Förderung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der kumulative Einsatz der Fördermittel mit Zuwendungen aus anderen öffentlichen Stellen ist erwünscht, eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen.
Gefördert werden insbesondere nichtinvestive Einzelmaßnahmen, die der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen dienen. Außerdem sollen die Fördermittel für die Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen, die Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements und zur Verbesserung des Stadtteilimages durch Erhöhung der Nutzungsvielfalt und Stärkung des Zusammenhalts im Quartier eingesetzt werden.
Antragsberechtigt sind die Gemeinden. Die notwendigen Unterlagen sind bis 2. November 2015 beim jeweiligen Regierungspräsidium einzureichen. Der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches Erneuerungsgebiet beträgt 50.000 Euro.
Programmausschreibung NIS - nichtinvestive Aufwendungen (PDF)
Verwaltungsvorschrift NIS (PDF)
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