Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid begrüßt die heutige am 23. September 2014 getroffene Einigung zur Mietpreisbremse von Bundesjustizminister Heiko Maas mit den Spitzen der Berliner Koalitionsfraktionen.
„Die Einigung auf die Mietpreisbremse ist ein Durchbruch für bezahlbare Mieten. Wir werden die Mietpreisbremse in Baden-Württembergs angespannten Wohnungsmärkten so bald wie möglich zur Anwendung bringen“, sagte Schmid.
„Und wir gehen in Baden-Württemberg noch einen Schritt weiter: mit der geplanten Kappungsgrenze deckeln wir Mieterhöhungen auch in bestehenden Mietverhältnissen. Denn diese Landesregierung gestaltet Wohnungspolitik anstatt nur auf den Markt zu vertrauen“, so Schmid.
Die Kappungsgrenze ergänzt die Mietpreisbremse bei Bestandsmieten, denn sie reduziert in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die maximal zulässige Mieterhöhung auf 15 anstatt 20 Prozent in drei Jahren. Mit der Mietpreisbremse kann der Vermieter bei Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als 10 Prozent aufschlagen. Die Landesregierung bereitet dazu ein zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket vor, das im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Schwerpunkt des Pakets ist, das Mieten bezahlbar bleiben.
Mit dem bereits 2013 umgesetzten ersten Wohnungspolitischen Paket erweiterte die Landesregierung den Handlungsspielraum der Kommunen. Mit dem Zweckentfremdungsverbot können sie verbieten, dass Eigentümer Wohnungen in Büroflächen oder Ferienwohnungen umwandeln oder Wohnungen aus Spekulationsgründen leer stehen zu lassen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit der Umwandlungsverordnung. Kommunen können Gebiete festlegen, in denen die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung nur mit Genehmigung möglich ist. Seit 2012 wurde das Volumen der Landeswohnraumförderung auf 63 Millionen Euro gegenüber 48 Millionen Euro im Jahr 2011 erhöht. Zudem ist das Programm seit 2013 durch de facto zinslose Darlehen für Investoren, die sozialen Wohnraum schaffen, deutlich attraktiver als bisher.