Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2024: Kommunen können bis 1. Oktober Anträge stellen

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Zwei Radwanderer in den Weinbergen

Ab sofort können Städte und Kommunen wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2024 (TIP) stellen.

Tourismusstaatssekretär Dr. Patrick Rapp erklärte: „Das TIP ist das zentrale Förderprogramm, um die baden-württembergischen Kommunen bei der Umsetzung von touristischen Infrastrukturprojekten zu unterstützen. Die Förderung kommt den Gästen sowie den Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zugute, die durch diese Einrichtungen einen echten Mehrwert für ihre Freizeitgestaltung erhalten.“ Insgesamt stehen voraussichtlich wieder 10 Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus vor Ort zur Verfügung.

„Die Tourismuskommunen im Land sind ein wichtiger Partner, um das Urlaubsland Baden-Württemberg im nationalen und internationalen Wettbewerb gut zu positionieren“, so der Staatssekretär. Mit einem Fördersatz von bis zu 60 Prozent übernimmt das Land wesentliche Teile der Investitionssumme für die kommunalen Tourismusvorhaben und leistet damit einen wichtigen Betrag für die Gesamtfinanzierung der Vorhaben.

„Auch, wenn das Land einen wesentlichen Anteil der Investitionssumme übernimmt, steht das Engagement der antragstellenden Kommunen an erster Stelle. Die Kommunen sind hier neben der Finanzierung insbesondere mit Innovationskraft und stimmigen Gesamtkonzepten gefragt, um das touristische Angebot auch über die Gemeindegrenzen hinaus voran zu bringen. Investitionen in den Tourismus lohnen sich immer, da sie die Wirtschaftskraft vor Ort anregen und damit direkt und indirekt für Einnahmen bei den Kommunen und örtlichen Unternehmen sorgen. Es freut mich daher umso mehr, dass das Tourismusinfrastrukturprogramm in den letzten Jahren so gut von den Kommunen nachgefragt wurde“, sagte Rapp abschließend.

Weitere Informationen

Mit dem TIP werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt. Damit fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Der Zuschuss kann bei prädikatisierten Kommunen und bei Vorhaben an zertifizierten Wander- und Radwegen bis zu 60 Prozent betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die überwiegend dem Tourismus nutzen.

Kommunen können bis spätestens 1. Oktober 2023 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörden bei dem zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die obligatorische Antragsberatung zur Verfügung.

Die einschlägige Verwaltungsvorschrift sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Kommunale+Tourismusinfrastruktur++Foerderung+beantragen+Tourismusinfrastrukturprogramm-6006083-leistung-0

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