Das Soforthilfeprogramm des Bundes für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten befindet sich auf der Zielgeraden. Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung, die finalen Förderkonditionen des Bundes werden aktuell noch in letzten abschließenden Abstimmungsgesprächen mit den Ländern besprochen.
Dementsprechend steht auch das Antragsformular für die Bundes-Soforthilfen den Ländern noch nicht zur Verfügung. Eine Umstellung wird in den nächsten Tagen erfolgen. „Das Landesprogramm läuft bis zum Start des Bundesprogramms weiter. Wir unterstützen darüber hinaus auch weiterhin Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit unseren Soforthilfen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Montag (30. März) in Stuttgart.
„Wir wissen, dass viele von Ihnen existenzielle Sorgen haben. Nachdem absehbar war, dass die Abstimmung hinsichtlich eines deutschlandweiten Bundesprogramms noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist Baden-Württemberg als eines der ersten Bundesländer mit seinem Soforthilfe-Programm an den Start gegangen. Der Bund und die Länder arbeiten nun mit Hochdruck daran, die Soforthilfen entsprechend zu verzahnen“, so die Ministerin. „Die ersten Erfahrungen mit unserem Programm waren sehr wertvoll. Diese können wir nun in die Programmgestaltung des Bundes einbringen.“
Die Mittel des Bundes werden ebenfalls über die bewährte Struktur aus Kammern und L-Bank beantragt und abgewickelt. Das Land hat sein Antragsverfahren dort, wo es unterschiedliche Konditionen gab, bereits weitgehend auf die Konditionen des Bundes angepasst. Auch die Entscheidung, dass die Soforthilfen ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt wird, wurde bereits umgesetzt.
Die Ministerin bat aber insbesondere potentielle Antragsteller aus der landwirtschaftlichen Urproduktion noch um etwas Geduld. „Wir wollen auch den Landwirten schnellstmöglich helfen und klären mit Hockdruck gerade die Förderkriterien. Dies wird allerdings noch ein paar wenige Tage dauern, da wir aus fördertechnischen Gründen unbedingt warten müssen, bis uns das Antragsformular des Bundes vorliegt und die endgültige Verzahnung der Programme vorgenommen wurde.“ Es müsse aber niemand Sorge haben, dass ein Nachteil daraus entstehe. Auch Anträge, die in den nächsten Tagen oder Wochen eingingen, würden umgehend bearbeitet und zur Auszahlung gebracht, betonte Hoffmeister-Kraut.
Weitere Informationen
Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
- 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.
Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/